Zusammenfassung
Aufschläge haben den Zweck, zu verhüten, daβ Werkzeugober- und -unterteil weiter ineinander geschoben werden, als konstruktionsgemäβ zulässig ist. Dieses kann im Betrieb beim Nachfallen des Stöβels nach Vollendung des Schnittes eintreten (s. Heft 59, Abschn. 24), beim Einbauen eines Schnittwerkzeuges in die Presse und beim Lagern des Schnittes. An Plattenführungsschnitten legt man ein Stück Stahl mit passenden Aussparungen für am Schnittkasten vorhandene Schraubenköpfe oder, wenn diese nicht vorhanden sind, mit Stiften auf die Führungsplatte oder an sonst geeignet erscheinende Stellen zwischen Werkzeugober- und -unterteil. Meist können sie daher auch noch nachträglich angebracht werden (Heft 59, Abb. 83). Ebenso können diese Stücke am Stempel-köpf befestigt sein, wenn es notwendig ist. Bei Schnitten mit Säulenführungen kann man den Bund von Führungsbüchsen mit Verstärkungen der Säulen zusammen als Aufschlag benutzen. Man kann auch über die Säulen rohrförmige Stücke schieben (Abb. 144). Sollen diese nachträglich angebracht oder eingepaβt werden, so kann man ein Rohr schlitzen oder halbieren (Abb. 145).
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Krabbe, E. (1961). Sonstiges. In: Stanztechnik. Werkstattbücher, vol 57. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-88240-1_7
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