Zusammenfassung
Weit verbreitet ist die Ansicht „Naturheilverfahren schaden keinesfalls“. Aber jede wirksame Therapie greift in die physiologischen Vorgänge, greift in das Krankheitsgeschehen ein, mehr oder weniger, an sehr verschiedenen Stellen und auf sehr unterschiedliche Art. Jeder Eingriff kann aber prinzipiell gesehen in erwünschter und in unerwünschter Weise beeinflussen. Jede wirksame Therapie kann im Einzelfall auch schaden. Dies gilt allgemein, also auch für jede Art von Naturheilverfahren. Damit kommen wir als Wissenschaftler, als Ärzte und auch als Patienten um eine Nutzen-/Risikoabwägung nicht herum. Der Nachweis der Wirksamkeit, die objektive und nachvollziehbare Ermittlung des Nutzens ist auch für Naturheilverfahren notwendig. Weitere Gründe für die Notwendigkeit einer Wirksamkeitsprüfung sind, daß ein Patient — von bestimmten Sonderfällen abgesehen — ein Anrecht auf eine wirksame Therapie hat und daß die im Arzneimittelgesetz vorgesehene 12jährige Übergangsfrist für Alt-Arzneimittel Ende 1989 ausläuft.
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Literatur
Gaus W, Ott V, Schweickhardt U, Woide A (1989) Ausgewählte wissenschaftliche Schriften zum Thema Naturheilverfahren in der Rheumatologie Aktuelle Rheumatologie l4:S. 147–184
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Gaus, W. (1990). Design von Studien zur Wirksamkeit von Naturheilverfahren — dargestellt an einem Beispiel aus der Homöopathie und aus der Diätetik. In: Albrecht, H., Franz, G. (eds) Naturheilverfahren. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-87580-9_8
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