Zusammenfassung
Jede Sprache und jeder sprachliche Text kann von drei Dimensionen aus untersucht werden. Entscheidend ist, daß auch jeder beliebige Teilbereich einer Sprache, soweit er aus Sätzen besteht, zum Gegenstand der gleichen Untersuchung gemacht werden kann. Denn die Untersuchung über die Logik des Rechts befaßt sich mit Sätzen, die allen Fachsprachen und sonstigen besonderen Sprachstilen angehören können. Texte der Rechtssprache sind demnach aus einer umfassenden Sprache ausgewählt, die die in Rechtslehre und Rechtsprechung gebrauchte Sprache darstellt. Der Beweis, daß diese Untersuchung und die hierbei entwickelten Regeln für jeden Satz und jedes beliebige Satzsystem gelten, kann nicht hier in einigen Zeilen geliefert werden. Er liegt in der Natur der Vorschriften über den Gebrauch der Sprache, so daß erst die Gesamtheit der Vorschriften diesen Beweis liefert, indem sie keinen einschränkenden Satz enthält, der ein bestimmtes Merkmal von Sätzen für die Gültigkeit der Regeln erfordert.
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© 1962 Springer-Verlag OHG., Berlin · Göttingen · Heidelberg
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Schreiber, R. (1962). Das Recht als Sprachsystem. In: Logik des Rechts. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-87377-5_3
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