Zusammenfassung
Wenn auch, wie im 3. Kapitel dargelegt, das Recht eine wichtige Triebkraft der Verwaltung darstellt, so ist damit noch nicht beantwortet, warum die Verwaltung des Rechts bedarf und aus welchen Quellen die Normen des sie beherrschenden Rechts stammen1, Die Tatsache, daß Verwaltung ihrem Wesen nach nicht bloße Rechtsanwendung ist, darf nicht dazu verführen, die Herrschaft jeglichen Rechts in der Verwaltung einfach abzuleugnen. Nicht selten wird die oberflächliche Auffassung vertreten, die Verwaltung stände außerhalb des Rechts oder gar über ihm; Rechtsnormen seien bloße Hindernisse bei Erfüllung der Staatsaufgaben; die Verwaltung dürfe und solle alles tun, was nützlich sei. Ja gerade das, was im Einzelfalle nützlich ist, vermag der Handelnde in den meisten Fällen nicht zu erkennen, da für ihn die Zukunft wie auch vielfach die inneren Zusammenhänge der Dinge dunkel sind. Wer einen Vertrag widerrechtlich bricht, mag im Augenblick gegenüber dem Vertragstreuen einen Vorteil haben; aber auf weite Sicht verliert der Vertragbrüchige Vertragsfähigkeit wie Vertrauen und hat weit mehr Nachteile als Nutzen. Die grundlegenden Sätze der Rechtsordnung, mag man sie nun Naturrecht oder absolut gültiges Recht oder sonstwie nennen, beruhen auf den objektiven Naturnormen menschlichen Zusammenlebens und werden bereits durch vernünftige Überlegung gerechtfertigt; niemand wird sie auf die Dauer straflos mißachten — ebensowenig wie biologische, physiologische, physikalische, moralische oder sonstige Lebensgesetze. Deshalb sollte sich jeder Sinn und Bedeutung des Rechts in der Verwaltung klar machen und den verhängnisvollen. Irrtum des Satzes: Recht ist, was nützt! auch im Bereich der Verwaltung einsehen. Folgende positive Argumente begründen u. a. die Notwendigkeit eines Verwaltungsrechts.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1949 Springer-Verlag OHG. Berlin/Göttingen/Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Peters, H. (1949). Recht und Rechtsquellen in der Verwaltung. In: Lehrbuch der Verwaltung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-87343-0_5
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-87343-0_5
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-87344-7
Online ISBN: 978-3-642-87343-0
eBook Packages: Springer Book Archive