Zusammenfassung
Die Untersuchung der Wirtschaft obliegt einer eigenen umfangreichen Wissenschaft: der allgemeinen und besonderen Volkswirtschaftslehre, deren Ergebnisse hier nicht einmal im Grundriß zusammengetragen werden können. Die die Wirtschaft beherrschenden Rechtsnormen werden demgemäß gleichfalls in einem besonderen Zweig der Rechtswissenschaft, dem Wirtschaftsrecht, untersucht, das, quer durch die alte Einteilung Privat- und öffentliches Recht gehend, Begriffe und Rechtssätze aus beiden umfaßt. Daneben hat sich der Rechtsverhältnisse des Arbeitnehmers das Arbeitsrecht als selbständige Materie angenommen. Wenn die Wirtschaft in einem Lehrbuch der Verwaltung überhaupt behandelt wird, so nur um einen Überblick im großen über ihre Bedeutung für die Verwaltung zu geben und auf die wichtigsten, sie regelnden verwaltungsrechtlichen Vorschriften hinzuweisen.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1949 Springer-Verlag OHG. Berlin/Göttingen/Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Peters, H. (1949). Wirtschaft. In: Lehrbuch der Verwaltung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-87343-0_22
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-87343-0_22
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-87344-7
Online ISBN: 978-3-642-87343-0
eBook Packages: Springer Book Archive