Zusammenfassung
Unter Kultur versteht man die Gesamtheit der geistigen Kräfte, die innerhalb einer Gemeinschaft (Volk, Klasse, Menschheit) wirksam sind und deren geistigen und bildungsmäßigen Charakter bestimmen. Religion, Kunst und Wissenschaft sowie Sprache sind die schöpferischen Träger und Ausdrucksformen des Kulturlebens, Schule, Presse und Rundfunk sowie Bibliotheken und einzelne verschiedenartige Volksbildungsmittel ihre Vermittler. In der Kultur entfaltet sich die geistig-seelische Seite des Einzelmenschen wie jeder Gemeinschaft. Die innere Aufnahme und Ver-arbeitung der Kulturgüter bestimmt den Grad der geistigen Bildung eines Menschen, die Willens- und Charakterhaltung sowie das Recht den der sittlichen Bildung. Beide zusammen in ihrer harmonischen Ausgeglichenheit bringen den wahrhaft „Gebildeten“hervor. Die Kulturhöhe eines Volkes hängt sowohl von den Höchstleistungen einzelner seiner Mitglieder als auch von dem Durchschnittsbildungsniveau der Bürger ab. Kulturschöpfer sind in erster Linie Einzelindividuen, auf manchen Gebieten (z. B. Film, Orchester) im Zusammenwirken miteinander. Technik und Wirtschaft, die Nutzwerte und Zivilisation schaffen und in erster Linie das materielle Leben gestalten, können auch ihre Mittel in den Dienst der Kultur stellen und ihr damit dienstbar gemacht werden.
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© 1949 Springer-Verlag OHG. Berlin/Göttingen/Heidelberg
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Peters, H. (1949). Kultur und Verwaltung. In: Lehrbuch der Verwaltung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-87343-0_18
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