Zusammenfassung
„Öffentlichkeit und wahre Vertretung“ hat der Freiherr vom Stein 1 als Heilmittel für die von ihm beklagten Übel des Vaterlandes bezeichnet, und zwar offenbar als zusammengehörende Mittel. Das muß heute noch stärker gelten. Gerade die kommunale Selbstverwaltung kann (wenn sie nicht nur körperschaftlich, sondern bürgerschaftlich verstanden wird) nicht darauf verzichten, die Vertretung der Gemeindebürger im Rat durch das Prinzip der Öffentlichkeit zu ergänzen, um dem Bürger eine innere Anteilnahme an der Ausnutzung der von ihm vergebenen Vollmachten zu gestatten, mehr: ihm zum mindesten die Möglichkeit einer beratenden Einwirkung auf die Entschließungen der zuständigen Personen und Gremien zu eröffnen. Im Dorfe ist die Gemeindeöffentlichkeit täglicher Vorgang. Je größer die Verhältnisse sind, desto problematischer wird die bloße Öffentlichkeit der Ratssitzung, desto notwendiger werden die Mittel, die einen weiteren Kreis ansprechen: die Bürgerversammlung, die Fühlungnahme mit dem vielgestaltigen Vereinswesen, vor allem natürlich die Presse in ihren verschiedenen Formen als Zeitung, Broschüre, Buch, neuerdings in immer stärkerem Maße Rundfunk und Film, andeutungsweise das Fernsehen. ,,Teilnahme und Mitwissenschaft an den öffentlichen Angelegenheite“2 zu erreichen, genauer: Teilnahme durch Mitwissenschaft, das ist die eigentliche Aufgabe der kommunalen Publizität oder jedenfalls ihre vornehmste Aufgabe.
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Literatur
Ohne Quellenangabe zitiert von Welcker in Rotteck-Welcker „Staatslexikon“, 2. Aufl., 10. Bd. 1848, S. 259.
Stein, Ges. Werke, hrsg. von Botzenhart Bd. V. S. 484
Walter Jellinek, Verwaltungsrecht. 3. Aufl. 1948. S. 23
Etwa bei Austin F. MacDonald, American City Government and Administration. New York 1949.
Magdeburger Amtsblatt, 8. Jg. Nr. 31 v. 31. Juli 1931, S. 570.
Die Stein scheStädteordnung sah die Öffentlichkeit der Stadtverordnetenversammlungen noch nicht vor. Eine solche wurde erst durch Kabinettsorder vom 23. Juli 1847 gestattet. Über die konservativen Bedenken gegen diese Neuerung vgl. noch Wageners Staats- und Gesellschaftslexikon, Bd. 19 (1865) S. 639. Wie deutlich andererseits der Liberalismus die „Öffentlichkeit“ als Wesensbestandteil der staatlichen Reform erkannt hatte, zeigt der viele Seiten lange Hymnus Welckers zu diesem Stichwort in Bd. 10 (1848) des Rotteck-Welcker schen Staatslexikons, S. 246 (bis 282!).
Das Selbstverwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz sagte in seiner ursprünglichen Fassung zu diesem Punkte ebenfalls nichts. Dementsprechend kommentierten Salzmanst-Schunk (Das Selbstverwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz. 1951, S. 133): „Da das Gesetz für die Ausschüsse keine diesbezügliche Bestimmung enthält, bleibt die Entscheidung, ob und inwieweit die Sitzungen öffentlich oder geheim sind, der Entschließung durch die Gemeindevertretung vorbehalten.“ In der Neufassung des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz v. 5. Oktober 1954 (GVBl S. 117 ff.) ist dann in § 52, Abs. 5 die NichtÖffentlichkeit der Ratsausschüsse festgelegt worden.
Befürwortend Ziebill, Bürgerschaftliche Verwaltung 1954 S. 50.
ZieBill, a. a. O. S. 51 f.
Zu diesem ganzen Komplex: Bürgerverantwortung in der Gemeinde Frankfurt/M. 1952, ein materialreicher Tagungsbericht des Instituts zur Förderung öffentlicher Angelegenheiten. Ferner: DSt., Heft 7/1954, Bericht über die 7. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages mit dem Thema „Die Stadt und ihr Bürger“.
Eine Übersicht über das ganze Problem, auch mit Zusammenstellung der gesetzlichen Vorschriften gibt: Die Beziehungen zwischen Presse und Behörden. Bericht über eine Arbeitstagung mit Referaten von Karl Heinrich Knappstein, Fritz Sänger, Theodor Eschenburg. Institut zur Förderung öffentlicher Angelegenheiten. Frankfurt/M. o. J.
Friedrich Sieburg, Schwarzweiße Magie 1949. S. 70
A. a. O. S. 67 f. Hierzu auch Jahresbericht 1952 des Presse-, Fremdenverkehrs- und Ausstellungsamtes der Stadt Kiel (Umdruck) S. 6
DSt. Heft 7/1954 S. 338 f.
Emil Dovifat, Zeitungswissenschaft Bd. II, 1931, S. 40
Zur geschichtlichen Entwicklung Gerhard Bader in „Kommunalwirtschaft“ Heft 12/1954 S. 161 ff.
Stat. Jahrb. dt. Gem., 40. Jg. 1952, S. 204 ff.
Einen guten Querschnitt durch die Tätigkeit eines solchen kombinierten Amtes gibt der in Anm. 13 erwähnte Kieler Bericht. Der damalige Leiter dieses Amtes, Hans Ludwig Zankl, nimmt in DSt Heft 11/1952 S. 352 f lebhaft für einen umfassenden Begriff der „Kommunalen Publizistik“ Stellung.
In diesem Sinne nachdrücklich Ernst Schwering, DSt Heft 3/1953 S. 96 f.
Dovifat a. a. O.; Heimerich a. a. O.; DSt, Heft 7/1954, S. 338.
Hess. VerwGerHof, I. Sen. OSI Nr. 173/50 (es handelte sich hier um Tauschmitteilungen des Wohnungsamtes).
Bader a. a. O.
Vergleiche Fußnote 5 auf Seite 56.
Zum Thema der Verwaltungsberichte Albert Lassek in DSt Heft 5/1954. S. 202 ff.
Gelungene Beispiele u.a.: Duisburg, Gmünd, Hamburg („Hamburg in Zahlen“ Heft 24, Jg. 1951), Heidelberg, München; besonders beachtlich ist auch die Broschüre „Die billige Gemeinde Wien“ (Sonderheft 4 Jg. 1954 „Mitteilungen aus Statistik und Verwaltung der Stadt Wien“).
DSt Heft 7/1954 S. 339 f.
Georg Berkenhoff in DSt Heft 5/1954 S. 231 ff: Waldemar Ringleb ebda. S. 233 ff.
Aus der Fülle können nur einige charakteristische Beispiele angeführt werden: Friedrich Walter, Schicksal einer deutschen Stadt 1952 und: Aufgabe und Vermächtnis einer deutschen Stadt 1. Bd. 1949, 2. Bd. 1950. (Zusammen in drei Bänden eine Geschichte Mannheims.)
Carl Bothe, Die Stadt Montan 1954 (ein Charakterbild Duisburgs).
Kurt Hackenberg (Hrsg.), Wuppertal, ein Panorama o. J. — Auch mittlere Städte, ja kleine Gemeinden können in diesem Sinne Dauerhaftes leisten, etwa: Buch der Bergstadt Lüdenscheid o. J. — 500 Jahre Buchholz. Hrsg. von der Gemeinde Buchholz/Krs. Harburg 1950. — Auf die Fülle der z.T. hervorragenden Kunst- und Bildbände, deren sich einige Verlage mit Erfolg annehmen, kann hier nur hingewiesen werden.
Ein positives Beispiel zeigt Walter Poensgen in DSt Heft 7/1953 S. 343 f.
Bulletin, Zeitschrift des Internationalen Gemeindeverbandes. Heft 2/1954 S. 31 ff. (Geht auch auf das Fernsehen ein.)
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Beer, R.R. (1956). § 8. Selbstverwaltung und Öffentlichkeit. In: Kommunalverfassung. Monographien aus dem Gesamtgebiet der Physiologie der Pflanzen und der Tiere, vol 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86959-4_4
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