Zusammenfassung
Da die oben charakterisierte Motivationsbeziehung in sich schließt, daß ein Willensentscheid vollzogen und auch bewußt gestützt wird auf eine geistig gehörte Forderung, so ist die Möglichkeit einer Motivation in allen denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen auch nur eines dieser Momente fehlt. Kommt z. B. bei Tieren wirklich dasjenige nicht vor, was wir den Vollzug eines Willensaktes genannt haben, so darf man in der Tierpsychologie niemals davon sprechen, daß irgendein Tier aus Motiven etwas getan habe. Vielleicht darf man das schon deshalb nicht, weil möglicherweise den Tieren jenes »geistige Gehör« für Forderungen fehlt. Auf jeden Fall ist aber auch beim Menschen dann keinerlei Motivation vorhanden, wenn kein Willensentscheid von ihm vollzogen wird, oder wenn zwar ein Willensentscheid gefällt wird, aber dieser auf das, was wohl Motiv sein könnte und dessen praktische Forderung auch geistig gehört ist, nicht wirklich gestützt wird, oder schließlich, wenn die praktische Forderung dessen, was Motiv sein könnte, gar nicht geistig gehört worden ist.
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© 1963 Johann Ambrosius Barth, München
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Pfänder, A. (1963). Die Möglichkeit und die Notwendigkeit der Motivation. In: Phänomenologie des Wollens. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86845-0_10
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