Zusammenfassung
Die Entwicklung der operativen Geburtshilfe machte in der jüngsten Zeit eine Unterscheidung zwischen Geburtshilfe in der Klinik und im Privathaus nötig (Abb. 1). Im gegebenen Falle gestalten sich Indikationsstellung und Eingriff für den in einer Klinik tätigen Facharzt anders als für den praktischen Arzt, der oft dringliche Operationen ohne Assistenz, in engsten räumlichen Verhältnissen und bei schlechter Beleuchtung ausführen muß. In jedem anderen Fach bleibt noch Zeit, sich in der Fachliteratur zu orientieren, wenn irgendwelche Zweifel bestehen. Selbst in der Chirurgie gibt es nach den Aussagen eines bekannten Chirurgen nur zwei Operationen, die keinen Aufschub dulden: die Unterbindung spritzender Gefäße und die Tracheotomie. Alle anderen Operationen erlauben eine gewisse Zeit zu warten. Ganz anders liegen die Verhältnisse in der Geburtshilfe. Der Arzt wird oft zu einem raschen Entschluß gezwungen, weil er ja gewöhnlich erst gerufen wird, wenn ein Unheil droht. Ein Zögern von nur wenigen Minuten kann der Mutter, der Frucht oder beiden das Leben kosten. Dieser Zwang zu schnellem Handeln ist es vor allem, der den jungen Arzt, besonders auf dem Lande, wo er auf sich selbst angewiesen ist, vor die Lösung der schwierigsten Aufgaben stellt.
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© 1952 Springer-Verlag OHG. In Berlin, Göttingen and Heidelberg
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Burger, K. (1952). Die Geburtshilfe in der Praxis. In: Geburtshilfliche Operationslehre. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86799-6_2
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