Zusammenfassung
In meiner Denkschrift über die geplante Ausgabe der kanonistisch überlieferten Papstbriefe des 12. Jahrhunderts 1) habe ich darauf hingewiesen, daß sie vorbereitet werden müsse durch „besondere Untersuchungen“ über die einzelnen Sammlungen, welche für jedes Werk den literar-historischen Zusammenhang erkennen lassen müßten, in dem es steht. Wenn ich die Reihe dieser vorbereitenden Arbeiten jetzt mit einer Analyse der Sammlung Tanner eröffne, die keineswegs am Anfange der ganzen Literaturgattung steht, sondern an einem Wendepunkt einer schon weit vorgeschrittenen Entwicklung, so geschieht das, weil diese Sammlung offenbar von großer Wichtigkeit ist für andere kanonistische Werke, besonders der anglo-normannischen Schule, deren Studium sich besonders Prof. Dr. St. Kuttner in Washington und seine Mitarbeiter in den letzten Jahren zugewandt haben und für deren Fortschreiten eine genauere Kenntnis des Werkes unerläßlich ist. Da der literarhistorische Zusammenhang, in dem die Sammlung Tanner steht, sich auch jetzt schon mit Hilfe der genauer analysierten Sammlungen verständlich machen läßt, habe ich mich entschlossen, dieses Werk vorweg zu behandeln.
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Literatur
Gött. Nachr. 1945, 25. — Für die dort S. 21–24 mit der bisherigen Lit. genannten Sammlungen verwende ich im Folgenden Siglen, nämlich: Dertusensis = Dert. I Aicobacensis I = Ale. I Victorina I = Vict. I, Parisiensis I = Par. I Florianensis = Flor. Cusana = Cus., Roffensis = Roff. Dunelmensis I 111 = Dun. I—III Fontarensis = Font. Royal = Roy. Bridlingtonensis = Bridl. Claudiana = Claud. Trinitatis = Trin. Wigorniensis = Wig. Claustroneoburgensis = Cl. Cheltenhamensis = Chelt. Cottoniana = Cott., Petershusensis = Pet. Parisiensis II = Par. II Appendix conc. Lateranen. = App. (App. Line. = die Lincolner Hs. der App), Bambergensis = Bamb. u. Bb. (Amb. = Hs. in Amiens, Dert. I u. III = Hss. in Tortosa, s. S. 89 N. 14 u. 16), Oriel I Compendiensis = Cpd. Erlangensis = Erl. Lipsiensis = Lips. Casselana — Cass. Tanner = Tann. Brugensis = Brug. Francofurtana = Fref. Rotomagensis = Rot., Asl. = Fragment in Oslo (vgl. S. 93), Sangermanensis = Sang. Abrincensis = Abr. dazu Alan(us), Fuld(ensis) und Decr. Noch nicht in meiner Liste verzeichnet ist Darmst. = Dekretanhang in Darmstadt Landesbibl. 907 fol. 255”-256’’, Ambr. = coll. Ambrosiana, Sc. Kuttner, Traditio 6 (1948) 348 und Harv. = Harvard Univ. Law Library Ms. 64 nicht foliiert (den Hinweis auf diese Sammlungen verdanke ich Prof. Kuttner), ferner Dun. IV in Durham Chapter Library cod. C III 3, vgl. Kuttner, Repertorium S. 319–20 und S. 97.
Repertorium der Kanonistik (1140–1234), Studi e testi 71 (Roma 1937) 294; übe; die Hs. vgl. auch A. Hackman, Catalogi codd. mss. bibi. Bodleianae pars IV (Oxonii 1860) col. 9 f.
Vgl. Kuttner, Repertorium 259.
Vgl. Kuttner ebda. 144.
Über das Gedicht vgl. S. 100 f.
Vgl. G. Tangl, Studien zum Register Innocenz’ III. (Weimar 1929) über beide Stücke.
Hierüber vgl. auch U. Schwerin, Die Aufrufe der Päpste zur Befreiung des hl. Landes usw. (Eherings hist. Studien 301, Berlin 1937) 92 ff.
Die wenigen unbekannten Texte sind in vollem Wortlaut mitgeteilt (I c. Tur. 17 u, IV 5, 4, sowie Anh. 10, 11 u. 13, die aber als Innocenzdekretalen meine Kompetenz überschreiten).
Ich habe die beiden Konzilien als I. Buch gezählt, um den Gleichlauf mit Singers Analyse der Sang. herzustellen. In der Glosse wird nur auf die Titelrubriken und die Konzilien verwiesen.
Die schwierige Frage der kanonistischen Verbreitung der Westminstersynode, die nach E. Seckel, Zs. f. Kirchenrecht, 3. F. 9 (1899) 159 ff. neu erörtert werden muß, lasse ich beiseite. Kanones der Westminstersynode begegnen auch im Stamm der Sammlung.
H. Singer, Neue Beiträge über die Dekretalensammlungen vor und nach Bernhard von Pavia, Wiener SB. phil.-hist. KI. 171, 1. Abh. (1913).
S. 71 N. 12 und in den Anmerkungen seiner Analyse.
Meine Bemerkungen ZRG. 47 kan. Abt. 16 (1927) 39 N. 2 kann ich jetzt dahin ergänzen, daß diese Hs. in der Tat nichts anderes als eine reine Bamb. enthält, nur sind die einzelnen Lagen in verkehrter Reihenfolge gebunden. Die Dert. II unterscheidet sich von der Bamb. nur darin, daß sie keine Titelrubriken, dafür aber ausführliche Kapitelrubriken besitzt.
Über den ich (2FiA. 30 (1941) 19 ff. ausführlich gehandelt habe.
Vgl. ZRG. 47 kan. Abt. 16, 39 N. 2. Die Hs. ist eine genaue Wiederholung der Dert. II, nur daß hier am oberen Bande auch Titelrubriken stehen. Es folgt fol. 42–48 die Dert. IV, eine primitive Sammlung vor der Comp. II, und fol. 49–54 der Anfang eines Gilbert bis Gilb. I 7, 1. Für Photographien der beiden Hss. aus Tortosa bin ich dem Consejo superior de investigaciones cientificas und seinem Sekretär, Sr José Maria Albareda, zu tiefstem Danke verpflichtet.
Ich verweise dazu auf meine Bemerkungen in der schon einmal genannten Abhandlung: Die Register Papst Alexanders III. in den Händen der Kanonisten, QFiA. 30 (1941) 13–87, fortan zitiert „Register”, hier bes. 55 f. die Liste der Pluskapitel.
Vgl. auch Register 32 n. 16.
Vgl. Register 52 n. 34.
ZRG. 53 kan. Abt. 22 (1933) 63 ff., vgl. auch schon F. Heyer ebda. 34 kan. Abt. 3 (1913) 639.
Ich hatte Gött. Nachr. 1945, 22 nur drei Lagen genannt, Kuttner wies Traditio 6 (1948) 348 zwei weitere nach, Prof. Hübinger entdeckte schließlich in cod. 114 fol. 1–8 und 17–24 noch einmal zwei. Die aneinander textlich anschließenden Lagen stehen in cod. 193 f. 222–229, 114 f. 1—8, 17–24, 193 f. I—VIII, 203 f. 258–263, 180 f. 41–56.
Was W. Ullman, A Scottish charter and its place in medieval canon law, luridical Rev. 61 (1949) 222–241 über diese Sammlung als Vorstufe des Alanus behauptet, bedarf sehr der Berichtigung, doch will ich seiner in Aussicht gestellten Analyse nicht vorgreifen.
Vgl. meine Tabelle Gött. Nachr. 1945, 34.
Gegen meine Behauptung Register 40 f., daß die Hs. der Oriel I aus Bologna stamme, hat St. Kuttner, Traditio 6 (1948) 347 N. 25 eingewendet, daß die Verlesung von ben(eventi) zu bon(onie) eher einem nichtitalienischen Schreiber zuzutrauen sei. Der Einwand ist richtig, entkräftet aber nicht meinen Hinweis auf die in Bologna üblichen Quinternionen. Aber auch wenn die italienische Provenienz der Oriel I aufgegeben werden muß, so beweist doch die Lips. (und wahrscheinlich auch die Erl.) Verbreitung der Bamb. in Italien.
ZRG. 53 kan. Abt. 22 (1933) 36 ff., 52 f.
DA. 2 (1938) 375 f. N. 2.
Singer S. 113 f. Unter den in Sang. zuerst auftretenden Stücken gibt es mindestens eine, VI 15, 7, die nach dem Kontinent (Beauvais) ging. Daß dem Verfasser der Sang. weiteres englisches Material zu Gebote stand, ist nicht zu leugnen.
Die Angabe, daß Richard am 12. Tage nach seiner Verwundung, am 6. April, gestorben sei, finde ich auch bei Roger von Hoveden (mir nur zugänglich in Bouquet 17, 595 f.).
Jetzt ed. E. Faral, Les arts poéteques du XIIe et XIIIe siècles, Bibl. de l’éc. des hautes études 238 (Paris 1924) 194 ff., darin das Gedicht v. 368–430 S. 208–210; über Gotfrieds Leben und Werke ebda. S. 15–33.
Faral nennt Oxford Bodl. Add. A 44 fol. 7v; außer der Überlieferung in Tann. kenne ich noch eine weitere im Brit. Mus. Cott. Vitellius E XVII fol. 188.
Vgl. S. 95 zu Tann. II 7, 5.
Und ist deshalb oben S. 94 f. und S. 95 f. in den Listen nicht erwähnt.
Die Chelt. hat eine Gliederung in Titel, von denen aber oft mehrere zusammengefaßt sind, die Pet. hat teilweise eine Unterteilung der Bücher in Titel.
Vgl. über ihn vorläufig meine Bemerkungen Register S. 66.
Das Stück VI 3, 32 ist nicht von Gregor VIII., sondern von Alexander III.
Vgl. auch die Bemerkungen in Register 64 f.
Vgl. Register 18 f.; die erste Rezension wäre die „Urappendix”, wie sie sich erschließen läßt, die zweite liegt in den drei erhaltenen, allerdings voneinander am Schluß abweichenden Hss. vor, die dritte in der um den Registerauszug erweiterten ed. princ.
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Holtzmann, W. (1951). Die Dekretalensammlungen des 12. Jahrhunderts. In: Festschrift zur Feier des Zweihundertjährigen Bestehens der Akademie der Wissenschaften in Göttingen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86704-0_6
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