Zusammenfassung
Die Teile IV und V waren im wesentlichen den inneren Eigenschaften der Flächen gewidmet, die bei „längentreuen Abbildungen“ oder „Biegungen“ der Flächen erhalten bleiben. Jetzt wenden wir uns der Untersuchung äußerer Eigenschaften zu, die dadurch bestimmt sind, wie unsere Fläche im Euklidischen Raum R3 verwirklicht ist, und die nur bei Bewegungen der Flächen in diesem Raum erhalten bleiben. In den zugehörigen Formeln treten dann außer den Grundformen σ1, σ2 (und damit ω3) auch noch die weiteren ω1, ω2 auf. Bei der Fülle des Stoffes, der auf diesem Gebiet seit Euler, Monge und Gauß erarbeitet wurde, ist natürlich eine enge und oft willkürliche Auswahl nötig. Als Rosine in diesem Teil bringen wir in § 67 den Starrheitsbeweis von Herglotz.
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Literatur
Vergleiche dazu auch W. Blaschke, Analytische Geometrie, S. 84/105, Wolfenbüttel 1948.
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© 1960 Springer-Verlag OHG. Berlin · Göttingen · Heidelberg
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Blaschke, W., Reichardt, H. (1960). Äußere Flächenlehre. In: Einführung in die Differentialgeometrie. Die Grundlehren der Mathematischen Wissenschaften, vol 58. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86503-9_6
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