Zusammenfassung
Aus der Definition der unteren Leistungsgrenze der Lungen ergeben sich die Bedingungen für ihre experimentelle Bestimmung:
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1.
Das vorhandene Ventilationsvermögen der Gesamtlunge ist derart auf eine Lungenseite zu beschränken, daß diese Lunge genötigt wird, allein das gesamte vom Organismus angebotene Kohlendioxyd abzuatmen.
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2.
Während die CO2-Ausscheidung jeder Lungenseite geprüft wird, soll die O2-Aufnahme auf beiden Seiten unbehindert sein, damit Hypoxie-Effekte vermieden werden.
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3.
Die Versuchsanordnung muß so getroffen werden, daß nicht nur die Wirkung einer Ventilationseinschränkung auf die CO2-Abatmung geprüft werden kann, sondern es ist zu zeigen, daß zwischen Ventilationseinschränkung, CO2-Abgabe, CO2-Retention und Blutreaktionen feste Beziehungen bestehen.
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4.
Die Versuchsanordnung muß derart sein, daß sie jedem Kranken zugemutet werden kann und im Rahmen klinischer Funktionsdiagnostik regelmäßig durchführbar ist.
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© 1961 Springer-Verlag OHG / Berlin · Göttingen · Heidelberg
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Wassner, U.J. (1961). Die experimentelle Bestimmung der unteren Leistungsgrenze der Lungen. In: Die Untere Leistungsgrenze der Lunge. Die Tuberkulose und Ihre Grenzgebiete in Einzeldarstellungen, vol 12. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86390-5_3
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