Zusammenfassung
In dem ihr zugemessenen Rahmen1 legt die Kriminalstatistik Zahlen vor. Es ist verfehlt, die Schuld bei ihr zu suchen, wenn sie Verbrechensphänomene unvollkommen in die Listen einträgt. Schuld liegt beim unbedachten Leser, der rasche Schlüsse zieht und weitergibt. Man nehme nur die Zeit der Diktatur von 1933 bis zum Jahre 1945. Es galt die Überlegenheit des „rücksichtslosen“ Kampfes gegen das Verbrechen zu beweisen. Ganz richtig fing man mit dem Druck der Wirtschaftskrise an2. Rückgang der Eigentumsdelikte war die Folge. Die Künstlichkeit der angewandten Mittel, staatlich angeheizter Rüstungsboom, barg freilich für die Zukunft furchtbare Gefahr. Nicht echte Nahrung wurde eingeflößt. Das Wohlgefühl der überwundenen Krise, die neu empfundene Stärke war im wesentlichen Rauschgiftwirkung. Das Augenmaß für eigene und für fremde Kräfte ging verloren.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Dazu gehört auch die Beschränkung auf die absoluten Zahlen, siehe die verbesserte ungarische Statistik bei E. Hacker, Monatsschrift, Bd. XXX, S. 341ff.
Vergleich der Arbeitslosen-und Diebstahlskurven bei Exner: Kriminalbiologie, S. 92, Hamburg 1944.
Donna, Graf zu: Die Verwendung der Todesstrafe in Deutschland seit 1933, Monatsschrift, Bd. XXX, S. 479ff. Donna bemerkt: „Ohne die Todesurteile dieses Gerichts (Reichskriegsgerichts) sind also für die Jahre 1933–1938 525 Todesurteile statistisch ausgewiesen.“ Daß 1934 — im Jahre des Röhm-Putschs nur 152 Hinrichtungen stattgefunden haben sollten, ist nicht glaubhaft (DONNA, S. 487). Eine wissenschaftliche Bearbeitung fehlt.
Dohna, Ebenda, S. 486.
Exner, F.: Die Kriminalstatistik 1935–1938, Monatsschrift, Bd XXXIII, S. 102 ff.
Kriminalbiologie, S. 115. Exner hat auch den bemerkenswerten Versuch gemacht, die Kriegskriminalität der Nichtwehrpflichtigen 1914–1917 zu berechnen, sich aber auf Jugendliche, Frauen und Männer über 50 Jahren beschränkt (ebenda, S. 114). Für den zweiten Weltkrieg liegt keine solche Berechnung vor. Nichtwehrkriegspflichtige und Nichtkombattanten sind verschiedene Dinge.
Exner, Monatsschrift, Bd. XXXIII, S 104 und 108.
Mitteilung der Münchener Neuesten Nachrichten vom 21. September 1934.
Exner. Monatsschrift, Bd. XXXIII, S 103.
Dohna, GRAF, Monatsschrift, Bd. XXX, S. 484.
Exner, Kriminalbiologie, S. 121.
Ebenda, S. 122.
Mumme, Helmut, Monatsschrift, Bd. XXXI, S. 62.
Wenzky, Kriminalistik 1951, S. 214.
Meier, OTTO: Dunkelziffer oder Dunkelfeld, Bonner Dissertation 1956, S.135.
Ebenda, S. 69.
Spencer John: Crime and the services, S. 51ff., London 1954.
Beveridge, Peter: Inside the C.Ì.D., S. 68, London 1959. 5 Aschaffenburg, Gustav: Das Verbrechen und seine Bekämpfung, S. 138, Heidelberg 1923.
Text abgedruckt in Monatsschrift, Bd. XI, S. 700ff.
Meier, OTTO, S. 13. – § 154e StPO wird nicht erwähnt.
Ebenda, S. 14. — Es müßte auch bei dieser wichtigen Bestimmung möglich sein, Übertretungen und Vergehen zu trennen; dann würde man das Dunkelfeld mit einiger Genauigkeit berechnen können.
Zahlenangeben in meiner Strafe,Bd. I, S. 122, und bei H. E. Barnes und N. K. Teeters, New horizons in criminology, New York 1947, S. 298.
Sutherland, E. H., und D. R. Cressey: Principles of criminology,S. 377, Philadelphia 1955.
Siehe die Mordfälle Dr. Bowers und Laura Schenk in Edward H. Smith: Famous poison mysteries, S. 97 und 203, New York 1927.
BARNES and TEETERS, S. 378.
Twelve months of crime in New York City. A report of the citizens committee on the control of crime in New York, S. 32, New York 1938. — In Deutschland fehlen derartige Untersuchungen nützlicher Natur.
In dem Betrugsfalle des Samuel Insull bedeckte das Beweismaterial eine ganze Wand des Gerichtssaals. Über die verwickeltsten Finanzoperationen hatten ein Garagenbesitzer, ein Versicherungsagent, ein Farmer, Ladenbesitzer, Geschäftsreisender, Angestellter, früherer Kaufmann, Buchbinder, Kohlenhändler, Getreidehändler, Heizungsingenieur und drei Arbeitslose zu befinden. R. Sa. CAVAN: Criminology, S. 465, New York 1948.
Berg, Loues: Revelations of a prison doctor, S. 34, New York 1934.
Tutt, Ephraim: Yankee Lawyer, S. 88, New York 1943.
Clark, Charles L.: Lockstep and corridor, S. 60f., Cincinnati 1927.
Die Strafe. Bd. I, S. 382ff.
Meier, Otto, S. 63.
Unter den polizeilich behandelten Augsburger Betrügern des Jahres 1926 waren acht Täter. Sie hatten zusammen 700 Personen geschädigt. Der kleinste Fall umfaßte 22, der größte rund 400 Geschädigte. Siehe meine Kriminalität einer Großstadt, Monatsschrift 1914–1916, S. 236. Im günstigsten Falle kamen auf 700 Betrogene acht Verurteilte in der Kriminalstatistik.
Zahlen bei OTTO Meier, S. 15.
Die Strafverfolgung in Nordrhein-Westfalen 1959, S. 12ff., Düsseldorf 1961.
Anlage II, S. 22.
„Nach dreijähriger durch Richtermangel bedingter Pause hat z. B. das (mit Körperverletzungen von jeher stark beschäftigte) AG München die Tätigkeit in Privatklagesachen wieder aufgenommen. Über 6000 Strafanträge wegen Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch sind unerledigt…. Die bayerische Amnestie vom 12. XII. 47 machte nachträglich zahlreiche Verfahren gegenstandslos.“ Karl, S Bader: Soziologie der deutschen Nachkriegskriminalität, S. 45, Tübingen 1949.
Exner, Kriminalbiologie, S. 57.
Giger, Hans: Kriminologie der Entweichung, S. 37, Winterthur 1959.
Birmingham, George A.: Murder most foul,S. 448ff., London 1929.
Ungewöhnlich ist in diesem Mordfall die pathologische Dreistigkeit des Täters, der offenbar an Ort und Stelle blieb. Walder stammte aus Einsiedeln in der Schweiz.
Eger, Rudolf: Berühmte Kriminalfälle, S. 146, Zürich 1949.
Bayer, O. W.: Cleveland murders, S. 247, New York 1947.
Steiner, O., und W. GAY: Der Fall Kürten, S. 142ff., Hamburg o.D.
Bruce, J. C.: Escape from Alcatraz, S. 67, New York 1963.
Ebenda, S. 223.
Auch nicht die Selbstgefälligkeit.
Polizeibericht der New York Times vom 31. März 1949. Der Staatsanwalt erfuhr von dem Betruge erst aus der Zeitung.
Royal Commission on capital punishment, Report S. 300, London 1953.
ROESNER, Handwörterbuch, Bd. II, S. 573.
Neuer Pitaval, Bd. XXV, S. 195, Leipzig 1870.
Mordfall Judd, Los Angeles: „Die Polizei konnte sie nicht finden. Montag nacht war sie überzeugt, sie habe Selbstmord begangen und gab eine öffentliche Erklärung dieses Inhalts ab. CRAIG RICE, Los Angeles murders, S. 161, New York 1947.
Polizeiliche Kriminalstatistik 1962, S. 110, Wiesbaden 1963.
Neuer Pitaval, Bd. XXV, S. 195, Leipzig 1870.
Neuer Pitaval, Bd. XXV, S. 76, Leipzig 1870. — Siehe den Fall Ruesau, Neuer Pitaval, Bd. IXX, S. 411, Leipzig 1861. Auch er kommt wieder auf die Beine.
Galvin und Macdonald in American Journal of Psychiatry. 1959, S. 1057ff.
Bericht von Ruth Reynolds in Daily News vom 14. Juli 1963.
Nach Kummer, Rudolf: Die Homosexualität, S. 192, Hamburg 1958.
Siehe SCIIWEDER, PAUL: Die großen Kriminalprozesse des Jahrhunderts, S. 150, Hamburg 1961; FRIEDLANDER, HUGO: Interessante Kriminalprozesse, Bd. X, S. 101, Berlin 1913..
Neuer Pitaval, Bd. XXX, S 232, Leipzig 1871.
Neuer Pitaval, Bd. XXXI, S 259, Leipzig 1871.
Darrow, Clarence: Crime,its causes and treatment, S. 104, New York 1922.
V. CLERIC in Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht 1926, S. 20 ff.
Studentenzeitschrift: Spuren, Februar 1959, S. 11. — „Das Tatsachenmaterial“ schreibt die Zeitschrift, „entnahmen wir dem Kölner Stadtanzeiger, der Neuen Rheinzeitung, den Perspektiven, der Kölner Studentenzeitung und Äußerungen der Kölner Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft und aus Kreisen des Kölner Allgemeinen Studentenausschusses.”
LAWES, LEWIS E.: Meet the murderer,S. 113ff., New York 1940.
Herx, Liselotte: Der Giftmord, S. 129, 130, Emsdetten 1937.
Gross’ Archiv, Bd. 74, S. 314.
Maiirach, Reinhart: Deutsches Strafrecht, Bd. I, S. 403, Karlsruhe 1958.
Mühlberger, R. TH.: Das Verbrechen des Mordes, S. 104, Stuttgart 1934.
Eigentlich „vom Dach gefallen“. Wilson: I stole 16000000 $, S. 112. — Der Betrüger muß, um erfolgreich zu sein, ein stark entwickeltes Selbstgefühl haben (Maurer, David W.: The big con, S. 171, New York 1949). Um so schwerer trifft ihn seelisch ein Mißerfolg; der stärkste ist die Inhaftierung. Vergeblicher Versuch kommt gleich an zweiter Stelle des Versagens.
Martin: My li f e in crime, S. 28.
Dineen: Underworld, U.S.A., S. 127, New York 1957. In der Depression wurden Fehlschläge häufiger. Der Ertrag war spärlich. Börsen waren dünn oder leer“. DINNEEN spricht leichtgereizt von „blanks”, von „Nieten“.
Dinneen, S. 95.
Schulz, Günter: Die Notzucht, S. 98ff., Hamburg 1958.
Brückner, Günther: Zur Kriminologie des Mordes, S. 202, Hamburg 1961.
Ebenda, S. 203.
Kriminalistik 1961, S. 188.
Brandstätter, Monatsschrift 1931, S. 231 und meine Statistik (gestützt auf Angaben von Münzberg und Rittenbruch. Ebenda S. 232–234.
Statistisches Jahrbuch 1963, S. 122.
Statistical Abstract 1947, S. 57.
Ebenda 1960. S. 45.
Ebenda 1962, 5. 45.
Ebenda 1947, S. 57.
Ebenda 1962, S. 83. In Anstalten waren 1961 514714 Geisteskranke und 160152 geistig Zurückgebliebene. Ebenda 1963, S. 84.
Ebenda 1962, S. 80
Ebenda 1947, 5. 57 (65,2%)- 49,3% standen im Alter von 25–54 Jahren, 31,5% waren älter als 55 Jahre.
KIELHOLZ, ARTHUR in MENG: Die Prophylaxe des Verbrechens, S. 297, Basel 1948.
Siehe meine Studie, Inzest in der Geschwisterreihe, Gross’ Archiv, Bd. 129, S. 6 ff.
Siehe meine Untersuchung: Blutschandefälle Mutter-Sohn, Monatsschrift 1962, S. 15.
KIELHOLZ, S. 298.
BooR, WOLFGANG DE: Über motivisch unklare Delikte,S. 103, Heidelberg 1959.
Friedländer, Bd. IX, S. 291.
Manthey, Jürgen: Hans Fallada, S. 38, Hamburg 1963.
Kielholz, S. 410.
Von manchen Schwurgerichtsverdikten ganz zu schweigen. Im Falle des Primaners Krantz schloß ein Oberstudiendirektor sein Gutachten mit den Worten ab: „Der Schutz des § 51 sei dem Angeklagten unbedingt zuzubilligen.“ Die Geschworenen, an ihre Schulzeit denkend, sprachen frei. SLING: Richter und Gerichtete, S. 25, Berlin o.D. — Es wird teils eingestellt (s. DE Boor, S. 154, 171), teils freigesprochen.
In der Frankfurter Anstalt für Irre waren vor dem ersten Weltkrieg mehr als ein Drittel aller aufgenommenen Männer vorbestraft, Monatsschrift, Bd. III, S. 176.
Stierlila, Helm: Der gewalttätige Patient, S. 14, Basel 1956.
Im Strafvollzug war es nicht anders.
Leoraxn DU SAULLE (De la folie devant les tribunaux), S. 470, Paris 1864, berichtet Brandstiftungen.
Hoppe, 5. 602.
Man findet solche Kranke auch im freien Leben. Einem reichen Geizkragen waren wertvolle Gemälde gestohlen worden; er hatte den Verlust nie angezeigt. Bataille, Albert: Causes criminelles de 1894, S. 301 ff., Paris 1895. Er war ein „Philosoph“ und mochte keinen Lärm, war die Erklärung.
Darstellung Grasheys in seinem Nekrolog auf Gudden bei Stierlin, S. 10.
Bei dem Transport nach Berg waren die Türgriffe abgeschraubt, anstelle der Lakaien waren Wärter um den König. Richter, Werner: Ludwig II, König von Bayern, S. 385f., Zürich 1939.
Hoppe, Monatsschrift, Bd. II, S. 608.
Ebenda, S. 602.
Psychopathia sexualis, S. 504. Stuttgart 1924.
Ebenda, S. 514.
Hoppe, S. 604.
Ebenda, S. 606. Er meinte: „Ha, der Kleine ist eben in mich vernarrt.“
Kolle, Kurt in Monatsschrift, Bd. XXI, S. 231.
Siehe das Kapitel: Die intramurale Kriminalität in meiner Strafe, Bd. II, S. 339–344 und das dort vorgelegte Material.
MARTIN: My life in crime,S. 142ff., New York 1953.
Selbst im gestrengen Alcatraz wurde verbotener Alkohol gebraut. BRUCE, J. C.: Escape from Alcatraz, S. 51, New York 1963.
Siehe meine Studie: The limits of penal treatment in Am. Journal of Crim. Law 1947, S. 402.
Cooper, C. R.: l’en thousand public enemies, S. 211, Boston 1935. Lamson, David: We who are about to die, S. 227, New York 1935. 8 Canizio. Frank: A man against fate, S. 99, New York 1959.
DOvE, WILLIAM: Man alone, S. 141, New York 1954 („a great equalizer“). Der Ausdruck für dieses selbstgefertigte Stilett ist „chiv”.
Bruce, S. 95.
Doyle, S. 140.
Martin, J. B.: Break down the walls, S. 177ff., New York 1953.
Martin erwähnt die ausweichende Haltung einiger Direktoren: „Schon gut, nur keine Keilereien, und weiter — laßt Euch nicht von mir erwischen.“ Ebenda, S. 181. Zeitschriftenbilder und aufreizend angezogene Besucher wirken auf Gefangene überstark.
Patterson, H.: Scotsboro boy, S. 80, 175, 199, New York 1950.
Siehe Bruce: Escape from Alcatraz, S. 79. Der Richter meinte nach dem Abschluß der Verhandlung: „Noch niemals habe ich Vorsitz in einem solchen Prozeß geführt.“ Gaddis, TH. E.: Birdman of Alcatraz, S. 43ff., New York 1958. Ebenda, S. 199.
Doyle, 8. 56.
Monahan, Florence: Women in crime, S. 143, New York 1941. Die ausgezeichnete Anstaltsleiterin schrieb: „Am schlimmsten war es in Joliet, wo mehr als 1500 Gran Morphium gestohlen und durch die Wärter an die Insassen verhökert wurden.“
Statistical Abstract of the United States, S. 163, Washington 1963.
Der Staat, die Wächter und die große Masse der Gefangenen sind die Opfer. Kann man auch manchmal von der Selbstvernichtung Krimineller sprechen, so bleiben die Delikte, die sie gegen eigenes Blut verüben, rechtlich doch Delikte.
Statistical Abstract of the United States 1963, S. 84, Washington 1963.
Ebenda, S. 83. — Ich glaube, daß es erlaubt ist, die Zahlen der Aufsichtspersonen anzuführen (1959 bei Irrenanstalten und Heimen für Geistesschwache und Epileptiker 174635 Personen) weil, wie bei den Gefangenenwärtern, ihr Lebensrhythmus an die Anstalt gebunden ist.
Statistical Abstract 1960, S. 45. Andere Heilanstalten für Tuberkulose usw. könnten ebenfalls hinzugezogen werden.
Stierlin, Helm: Der gewalttätige Patient, S. 11, Basel 1956.
Hoppe, S. 606. — Die Schauspielerin Lillian Roth, die wegen chronischen Alkoholismus interniert ist, beschreibt, wie sie plötzlich in der Anstalt von wütender Gier auf Orangen befallen wird. Sie liegt im Bett und kaut Orangen, die sie unter ihrem Kopfkissen aufgestapelt hat. Sie hat die Früchte im Eßsaal und den Zimmern der Mitinsassen gestohlen. Lillian Roth: I’ll cry tomorrow, S. 152, New York 1954.
Legrand Nu Saulle: De la folie devant les tribunaux, S. 470, Paris 1864.
Herz, Lieselotte: Der Giftmord,S. 163, Emsdetten 1937.
Duffy, Clinton T.: 88 men and 2 women, S. 159, New York 1962.
Fallada, Hans: Der Trinker, S. 160, Hamburg 1959.
Meine Strafe, Bd. 1, S. 82ff. und Erpressung, S. 95ff.
Coox, Fred J.: The girl on the lonely beach,S. 58ff. New York 1954. v. Hentig, Unbekannte Straftat 3
Black, Jack: You can’t win, S. 346, New York 1926.
Lahn Berndt Van Der: Das Zuhältertum in Mannheim. Monatsschrift 1933, S. 499.
The social evil in Chicago ed. Vice Commission, S. 75, Chicago 1911.
Henry, Joan: Who lie in goal, S. 134, London 1952.
Chicago Tribune, Gerichtsbericht vom 15. Dezember 1953.
im Jahre 1961, Stat. Jahrbuch 1963, S. 50, Berlin eingeschlossen.
JESSE, F. TENNYSON: Trial of S. H. Fox, S. 4, Edinburgh 1934.
Siehe Verbrechen, Bd. I, S. 86.
Stat. Jahrbuch 1963, S. 146.
Ebenda 1960, S. 213.
March, Hans: Lebensschicksale in psychiatrischen Gutachten, S. 276, Stuttgart 1959. — Das Kind fing mit 6 Jahren an zu stehlen. „Und zwar entwendete sie in der Regel ihren Mitschülerinnen Dinge, die sie genauso selbst besaß. So gab man ihr z.B. zu einem Schulausflug eine Tüte Bonbons mit. Trotzdem nahm sie einem andern Kinde die seinen weg, verzehrte dieselben und brachte den größten Teil der eigenen wieder mit nach Hause. — Ein Bruder des Vaters war Inhaber eines Uhrengeschäftes. Von diesem eignete sich Franziska etwa mit 10 Jahren eine Uhr an.“
Mark Benney: Loge company,S. 103ff., London 1937.
Dinneen, 5. 6.
finagle“: manipulierten, unbekannten Ursprungs. H. WENTSWORTH: American dialect dictionary, S. 216, New York 1944.
Martin: My life in crime,S. 15.
Kottb., Hermann: Das Delikt des Diebstahls im Bezirk des Amtsgerichts Ronneburg, S. 44,Jena 1932.
Ebenda, S. 82.
Als ein 7jähriger Junge endlich beim Diebstahl im Warenhaus ertappt wurde, gab er zu, daß er in den Sommerferien jeden Tag „zum Klauen“ in die Verkaufsräume gekommen war.… Viele Gelddiebstähle durch Kinder werden offensichtlich nicht angezeigt, weil die Geschädigten nicht angeben können, wieviel Geld ihnen abhanden gekommen ist. Diebstähle von 300 bis 500 Mark wurden erst durch die Aufmerksamkeit von Lehrern entdeckt, denen die reichlichen Geldmittel der Täter aufgefallen waren. MARIE-ELISABETH V. FRIESEN: Die Kriminalität der Kinder im Landgerichtsbezirk Bonn 1951–1955, S. 6, Bonner Dissertation 1958. Werden wir einmal daran gehen, neben der Strafe die Wirkungen der Straflosigkeit zu untersuchen
Knapp, Hermann: Alt-Regensburgs Gerichtsverfassung,Strafverfahren und Strafrecht, S. 241, Berlin 1914. — Man sah in der Bestehlung des Familienoberhaupts einen schweren Fall, dem Kirchendiebstahl etwa zu vergleichen.
Reuss, in: Pitaval der Gegenwart, Bd. II, S. 177, Tübingen 1907. — Siehe die Behauptung des Juwelendiebstahls im Falle Maybrick. CH. BOSWELL und L. THOMPSON: The girl with the scarlet brand,S. 22, New York 1954.
Herx Giftmord, S. 156.
Herx, S. 120.
Herx, S. 135.
Sammlung von Kriminalfällen der Landeskriminalpolizei Niedersachsen 1962, Heft I, S. 12.
Plat, Paul: Der Sexualverbrecher und seine Persönlichkeit, S. 137, Stuttgart 1960.
Mühlberger, S. 287.
Goll, I WAN: Germaine Berton, die rote Jungfrau, S. 44, Berlin 1925.
Ebenda, S. 75.
Am engsten sind sie in der Demokratie verklammert.
Squire, Amos O.: Sing Sing doctor, S. 49, New York 1935.
Monah.4n, Florence: Women in crime, S. 110, New York 1941. Hier werden die ausweichenden Methoden beschrieben, wenn Mädchen aus begüterten Familien sich vergangen haben. Bei Ärmeren wird die Polizei gerufen.
Der frühere Pfarrer von San Quentin zitiert zustimmend einige Sätze des erfahrenen Leiters von Sing-Sing, LEWIS E. LAWES: „Die Todesstrafe läßt sich nicht rechtfertigen. Keine Strafe könnte erfunden werden, der mehr Mängel innewohnten. Es ist eine Strafe, die in ungleicher Weise auf Reiche und Arme angewendet wird. Der reiche oder mächtige Angeklagte geht niemals auf den elektrischen Stuhl oder zum Galgen.“ Byron Eshelman: Death row chaplain, S. 224, Englewood Cliffs 1962.
Mace, G.: La police parisienne, S. 23ff., Paris o.D.
Mémoires de Monsieur Claude, Chef de la police de sûreté sous le second empire, Bd. II, S. 81ff., Paris 1881. — „Ich fragte ihn:,Also, um Ihnen dienlich, auch meinen Vorgesetzten nützlich zu sein, sagen Sie mir, was ich zu tun habe`.“
Mémoires de Monsieur Claude, Bd. II, S. 141.
Ebenda, Bd. II, S. 142. „… Jeder Tag“, schreibt der Kriminalchef später, „brachte einen neuen Skandal, den ich, um die öffentliche Meinung nicht zu erregen, unterdrücken mußte”. Ebenda, Bd. II, S. 178.
Bericht der United Press vom 17. August 1950. Man fand bei ihr auch einen größeren Geldbetrag, den sie nicht angegeben hatte; für diese Übertretung gab es eine kleine Buße.
Kiwis, E. E.: Der Fall des 0eneralstabschefs Redl, S. 35, Berlin 1924. („Sie dürfen um eine Schußwaffe bitten, Herr Redl.” Redl (stockend): „Ich bitte — gehorsamst um einen Revolver.“)
Der Vorgang war in aller Kürze folgender: „Der 29jährige Polizeibeamte K. wurde im November 1951 von einer Prostituierten bei der Polizei mit der Beschuldigung angezeigt, er habe sie unter Ausnutzung seiner Eigenschaft als Kriminalbeamter zur Duldung des Geschlechtsverkehrs ohne Bezahlung gezwungen. K. bestritt dies und räumte nur ein, daß er die Frau an dem fraglichen Abend ein Stück in seinem Kraftwagen mitgenommen habe. Der später am Tatort vorgefundene Präservativ (mit Samenresten und Schamhaaren) ließ nach Abschluß der chemischen Untersuchungen keine zwingenden Schlüsse auf die Täterschaft des K. zu.“ W. DE Boon: Uber motivisch unklare Delikte, S. 173, 174, Heidelberg 1959. — Zu diesen Ungleichheiten s. den Fall des Pfarrers Haydn bei GEORGE E. Mrxor: Murder will out, S. 36, Boston 1928. Der Geistliche verzichtete auf sein Amt und nahm den Tischlerberuf auf. Das Mädchen hatte mit dem Pfarrer ein Verhältnis gehabt. Man fand in ihrem Magen Gift. Der Pfarrer hatte am Tage vor dem Verbrechen Gift gekauft. Im Halse hatte das Opfer zwei tiefe Schnitte. Blutspuren auf dem Messer Haydn’s wurden für bedeutungslos erklärt. Die Erklärung, seine Kinder schnitten sich mit dem Messer oft in die Finger, wurde akzeptiert.
Repond, André in Heinrich Meng: Die Prophylaxe des Verbrechens, S. 1 ff., Basel 1948.
S. 39. - Ein 18jähriger, Sohn eines erfolgreichen Vaters, brennt nach vielen Diebstählen aus der Behandlung, in die er gekommen ist, mit entwendetem Geld durch, wird später bei einem durch eigene Unvorsichtigkeit verursachten Autounfall getötet. Ebenda, S. 41.
Sling: Richter und Gerichtete, S. 78, Berlin o. D. — Siehe auch die Freisprüche in den Fällen des Amtsgerichtsrats Josephsen und des Sanitätsrats Böhm. Ebenda, S.88ff. und 96ff.
Probleme des Freispruchs beim Morde,S. 30ff.
„A. — der Angeklagte — war seiner Persönlichkeitsartung nach ein feinfühliger, temperamentvoller, beweglicher und hochbegabter Mensch, dessen Lebensgang auf Durchsetzungsfähigkeit und Weltoffenheit schließen ließ und der einen in jeder Beziehung ungetrübten Ruf genoß.“ WINZENRIED und RASCH: Monatsschrift 1958, S. 197. Die Überprüfung des „Opfers” und Belastungszeugen ergab, daß er wegen sittlicher Vergehen von der Schule verwiesen und schon im Alter von sieben Jahren unzüchtigen Handlungen eines dementen Paralytikers erlegen war. Der 15jährige wollte in dem 1. Klasse-Abteil eines Nacht-D-Zugs von dem Beschuldigten mißbraucht worden sein; er hatte den Vorfall sofort dem Zugführer angezeigt. Dieser Reisende war der 51jährige, anfangs beschriebene Mann. Er wollte den Jungen in das Coupe mitgenommen haben, um ihm die erbetene Ankunftszeit des Zuges mitzuteilen. Der Junge habe dann die Vorhänge zugezogen, die Nachtbeleuchtung eingeschaltet und gemeint, „daß man so unbelästigt reisen könne“. Das Ergebnis richterlicher Überlegung war ein Freispruch.
Sutherland, E. H., and. D. E. Cressey: Principles of criminology, S. 46, Philadelphia 1955. Deutlicher ist DONALD R. TAFT (Criminology, S. 235, New York 1950), der eine persönliche Erfahrung erzählt. Der leitende Beamte eines Büros für Verbrechensverhütung erklärte gastfreundlich: „Wenn Sie hierher kommen, Professor, und Schwierigkeiten haben, Schwierigkeiten jeder Art, brauchen Sie mich nur anzurufen.“ ”I’ll fix it up.“ „Ich schaffe schon die Sache aus der Welt.”
Cavan, Ruth: Criminology,S. 136, New York 1948.
Lait, Jack, and Lee Mortimer: Chicago confidential, S. 237, New York 1950.
Bericht der New York Times vom 22. September 1950.
Ebenda vom 7. Oktober 1950.
Ebenda vom 22. September 1950.
Bericht der Daily News vom 19. November 1960.
Irwin, WILL: Confessions of a con man, S. 87 ff., New York 1909.
Sutherland’ Professional thief, S. 82 ff.
Beispiele werden S. 82 angeführt.
Ebenda, S. 102.
Black, Jack: You can’t win, S. 36 und 41, New York 1926.
Phil der Hehler. MARTIN: My life in crime, S. 71.
Adler, Polly: A house is not a home, S. 111, New York 1953.
Beschreibung der Feier. Ebenda, S. 112. Die Wohnung wird zum Trümmerhaufen. Die Sachbeschädigung dringt nicht bis zur Kriminalstatistik vor.
Elliott, Mabel A.: Crime in modern society, S. 523, New York 1952.
Ebenda, S. 524.
Barnes, H. E., and N. K. Teeters: New horizons in criminology, S. 295.
Ebenda, S. 294. 5 Der Ausdruck „kriminelle“ Reizbarkeit ist mißverständlich.
Siehe die Beschreibung eines solchen Zustands bei NIEBUHR: Römische Geschichte, S. 633, Berlin 1853.
Exner, Franz: Kriminologie, S.99, Heidelberg 1949.
Aschaffenburg, Gustav: Das Verbrechen und seine Bekämpfung, S. 116, Heidelberg 1933.
Dineen, S. 96ff.
Ebenda, S. 127, 128.
Notteba Um, Theodor: Die Kriminalität der Lehrlinge in der Industriestadt Bochum (1948 --1952), S. 6, Bonner Dissertation 1955.
Diebstahl, Einbruch, Raub, S. 25.
Frese, Helmut: Die Wirtschaftskriminalität im Landgerichtsbezirk Dortmund in den Jahren 1945--1948, S. 6, Bonner Dissertation 1955. Frank, Jerome, and Barbara Frank: Not guilty, S. 100, Garden City 1957. 7 SCOTT, WELLINGTON: Seventeen years in the underworld, S. 59, New York 1916. „stool pigeon“. Lockvogel.
Elliott: Crime in modern society, S. 491, New York 1952.
Beveridg}E, Peter: Inside the C.I.D., S. 27, London 1947.
Ebenda, S. 32.
Wirth, Louls: Ghetto, S. 208, Chicago 1928.
Chu Chai in American Journal of Criminal Law and Criminology, Bd. XXII, S. 816.
Hoover, Irwin Hood: Forty-two years in the White House, S. 317, Boston 1934. Der alte Mann hat sich um eine Erklärung bemüht und psychologisch gar nicht übel bemerkt: „Es ist eine eigenartige Gemütsverfassung, die diese Menschen haben. Sie handeln in dem Bewußtsein eines gewissen Miteigentums. Wenn sie ein kleines Souvenir in die Tasche stecken können, haben sie keine Bedenken.“
„Während der Sommerferien“, erzählt der Biograph des Präsidenten (COMP-TON Mackenzie: Mr. Roosevelt, S. 36, New York 1944), „kamen sie — der 21jährige Roosevelt und seine Mutter — nach Norwegen. Bei einer Fahrt zum Nordkap ankerte ihr Schiff im gleichen Fjord mit der Jacht des deutschen Kaisers. Die Amerikaner wurden zum Besuch des Schiffes eingeladen und Franklin klaute einen Federhalter vom Schreibtisch des Kaisers, der zerkaute Stellen aufwies.” Der Biograph würde den Vorgang nicht berichtet haben, wenn er ihn nicht für unerheblich hielte.
Botkin, B. A.: American folklore, S. 215, New York 1951.
Webb, W. Prescott: The Texas Rangers, S. 389, Boston 1935.
Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. Januar 1963.
Collans, Dev: I was a house detective, S. 192ff., New York 1954.
„Zeig mir den Gast — Du bist es nicht — der niemals hat ein Handtuch oder zwei geklaut.“
Hirschfeld, Magnus: Geschlechtsanomalien und Perversionen, S. 496, Villefranche o. D.
Zahlen aus den Jahren 1935/36 bei WILHELM SAUER: Kriminologie, S. 174, Berlin 1950.
Statistisches Jahrbuch 1963, S. 222.
Abgedruckt bei JÜRGEN ScmuTZ: Die Kriminalität in Betrieben der eisenschaffenden Industrie (in den Jahren 1951–1957),S. 31, Bonner Dissertation 1959.
Ebenda, § 44 der Arbeitsordnung.
Tagungsbericht im Münchner Merkur vom 27. April 1963. — Die hier vorgelegten Angaben, nach statistischen Feststellungen seien nur etwa 1,5% der Betriebsangehörigen wirklich kriminell veranlagt, ungefähr 10% würden als labil bezeichnet, bedürfen exakter Nachprüfung.
Beyer, Günter: Die Kriminalität in Betrieben der Schwerindustrie 1954–1960, S. 19, Bonner Dissertation 1963.
Ebenda, S. 29.
Kriminalistik 1961, S. 538.
Böum, Heinz: Betriebsdiebstähle im Wirtschaftswunderland,Kriminalistik 1961, S. 349. Siehe die Haltung der Versicherungsgesellschaft bei Bernd Werner: Die Latenz der Straftaten, S. 32, Wiesbaden 1957.
Forsbach, Walter: Die Kriminalität in Betrieben der Großindustrie in den Jahren 1946--1952, S.13, Bonner Dissertation 1953. „Über diese Vorgänge ist den öffentlichen Organen nichts mitgeteilt worden, so daß sie sich in keinem Bericht und in keiner Statistik wiederlinden.“
Beyer, Günter: Die Kriminalität in Betrieben der Schwerindustrie in den Jahren 1954–1960, Bonner Dissertation 1963. „Die Eigengesetzlichkeit der großen Industrieunternehmen bringt es mit sich, daß nur in ganz wenigen Fällen eine Anzeige von Straftaten an die Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgt“ (S. 3).
Goos, Dieter: Die Kriminalität in Betrieben der Elektroindustrie in den Jahren 1955–1960, S. 26, Bonner Dissertation 1963.
Amelitnxen, Clemens: Werkschutz und Betriebskriminalität, S. 43, Hamburg 1960.
Beyer, S. 139. — Die Ähnlichkeit mit Strafzumessungsgründen drängt sich auf.
Schmitz, Jürgen: Die Kriminalität in Betrieben der eisenschal f enden Industrie (in den Jahren 1951–1957), S. 32, Bonner Dissertation 1959.
Siehe die von Goos entwickelten Vor-und Nachteile der werkeigenen Disziplin, S. 28.
SCHMITZ, S. 31: „Hier ist von Bedeutung ob… schließlich eine Entlassung… ein Verlust für das Werk ist, weil ihm dadurch eine Fachkraft verlorengeht.“
Paradies der Damen Kapitel XIV.
&ra f e Bd. III, S. 23 ff.
Professional thief S. 48ff.
Taft, Donald R.: Criminology S. 21, New York 1950, nach Virgil W. Peterson.
Frey, Erich: Ich beantrage Freispruch S. 105, Hamburg 1959: „Unerhört“, hatte die „unschuldige” Dame geschrien, „was man sich von dem Personal bieten lassen muß“. S. 105 „… So eine kleine Kröte.”
Pitaval der Gegenwart, Bd. V, S. 305: „Ich ließ Anna M. vorführen. Sie sank vor der ehemaligen Freundin auf die Knie und schrie:,Fanny, verzeihe; ich war wahnsinnig ` Fanny aber ward nicht sentimental und rief:,Elende, Du hättest mich mit kaltem Blute zur Bettlerin gemacht.“ Ebenda, S. 315.
Sling: Richter und Gerichtete, S. 227. Fall einer Potsdamer Aristokratin, die Verwandte und Freunde bestohlen hatte.
Esser, Alfred: Abwege des Menschen S. 322, Köln 1949.
Tegel, Heinrich: Kriminalistik 1962, S. 217.
Ebenda, S. 128.
Middendorf, Wolf: Soziologie des Verbrechens, S. 127 Düsseldorf 1959. — Die Angabe stimmt nicht mit der Mitteilung EssERS (S. 330) überein, wonach sich in Frankreich fast stets ohne Ansehen der Person für die Warenhausdiebin ein gerichtliches Nachspiel entwickeln soll.
Drendel, Karl: Handwörterbuch der Kriminologie Bd. II, S. 1049, Berlin 1936.
Diebstähle in Selbstbedienungsläden in Kriminalistik 1960, S. 330.
„Darin wird meistens um Entschuldigung gebeten und Reue bekundet. Es ist anzunehmen, daß die schriftliche Bestätigung für manche schwache Naturen einen Halt hei späteren Versuchungen darstellt.“ Ebenda. Man müßte gerade diese Frage näher untersuchen.
Anders in jenen kleineren Hotels, die im Hoteljargon „Reitschulen“ heißen. Von einigen dieser Plätze wird berichtet, daß morgens um 7 Uhr regelmäßig eine Klingel durch das Haus schrillt, worauf die Gäste sich auf ihre eigenen Zimmer zurückbegeben. JACK LAIT and LEE Mortimer: Chicago confidential, S. 277, New York 1950. Über die Soziologie des Hotels s. Verbrechen Bd. I, S. 381ff.
Maurer, David W.: The big con, S. 167 New York 1949.
Collins, Dev: I was a house detective S. 14 und 15.
Ebenda, S. 16.
Ebenda, S. 137.
Ebenda, S. 83.
Ebenda, S. 83. Auch Selbstmordversuche kommen beim ertappten und bedrängten Gaste vor. In solchen Fällen war dafür gesorgt, daß stets ein Arzt zur Stelle war, denn Todesfälle kann die rauschende Belebung des Hotels nicht brauchen.
Ebenda, S. 88.
Statistisches Jahrbuch 1963, S. 345, 371.
Ebenda, S. 436.
Neuhoff, Franz Josef: Die Kriminalität bei der Deutschen Bundespost im Bezirk der Oberpostdirektion Köln in den Jahren 1947–1954 Bonner Dissertation 1957.
Ebenda, S. 152.
Ebenda, S. 127. — Über rhythmische Schwankungen der Einzeljahre siehe Strafe Bd. I, S. 85.
Ebenda, S. 128.
„Von 80 in der Berichtszeit wegen Körperverletzung durch Beamte eingeleiteten Strafverfahren wurde nur in 3 Fällen das Hauptverfahren eröffnet. Zwei Verfahren endeten mit dem Freispruch des Angeklagten.“ Paul Langhardt: Die Amtsdelikte im, Bezirk des Landgerichts Krefeld in den Jahren 1919–1949 S. 43, Bonner Dissertation 1953.
Neuer Pitaval, Bd. XXIV, S. 235ff., Leipzig 1856.
Es war das „Erbauungsbuch für Gefangene in Strafanstalten“ von Mueller, Teil 1.
Neuer Pitaval, Bd. XXIV, S. 241. Die Ausführungen des Buches wurden deshalb so ungekürzt wiedergegeben, weil sie die Stärke und Art der ausgeübten Suggestionen deutlich machen.
„Sie weinte zwar leicht, sprach von ihrem früheren zügellosen Leben als der Folge schlechter Erziehung, und sehnte sich danach, ihre Strafe zu verbüßen; ihre Aufmerksamkeit war aber ebenso leicht auf andere Gegenstände gelenkt.“ Neuer Pitaval, Bd. XXIV. S. 246.
Ebenda, S. 248.
Siehe dazu MAX HIRSCHBERG: Das Fehlurteil im Strafprozeß, S. 17ff., Stuttgart 1960 und den klassisch gewordenen Boom-Fall bei EDWIN M. BCRCHARD: Convicting the innocent, S. 15ff., New Haven 1932.
Haldy: Zwei Anklagen wegen Mordes ohne objektiven Tatbestand Pitaval der Gegenwart, Bd. VI, S. 81 ff., Tübingen 1910. Das angeblich ermordete Kind war nicht zu finden und sollte vom Hochwasser weggespült worden sein. Sofort meldeten sich Zeugen, die einen unangenehmen Geruch wahrgenommen hatten. Ein Mann wollte einen Hund gesehen haben, der mit einem Stück Fleisch im Maul davonlief. „Ich äußerte zu meiner Frau, der Hund hat ein besseres Frühstück als wir.“ Ebenda, S. 92.
Neuer Pitaval, Bd. IV, S. 422, Leipzig 1869. „Die Selbstanzeige der Witwe Kruschwitz.“
Ebenda, S. 319.
Spielmann, Karl H: Hexenprozesse in Kurhessen S. 149, Marburg 1932.
Ebenda, S. 147.6
Steinee, O., und W. GAY: Der Fall Kürten, S. 31, Hamburg o. D.
Rice, CRAIG: 45 murders, S. 343: „Elisabeth Short“, behauptete sie, „hat mir meinen Mann gestohlen. Deshalb habe ich sie getötet und verstümmelt”.
Epaulard, Alexis: Vamapirisme, S. 18, Lyon 1901.
Reich-Dürr, Marta: Zur Psychologie der falschen Anschuldigung und Selbstbezichtigung S. 83ff., Hamburg 1962.
Ebenda, S. 87.
Wyrsch, JACo]: Gerichtliche Psychiatrie S. 250, Bern 1955. — Lehrreich zur Frage des falschen Geständnisses ist die Bemerkung von BERTHOLD MUELLER: Gerichtliche Medizin, S. 18, Heidelberg 1953. Siehe auch meine Studie: Zur Psychologie der Geständnisbereitschaft in der Rittler-Festschrift, S. 373ff, Innsbruck 1957.
Schober: Kriminalistik 1951, S. 149ff. Erstaunlich ist allerdings die Zahl, die der Beamte nennt. „So wurden z. B. im Chefdienststellenbereich der Landpolizei von Ober-und Mittelfranken allein innerhalb eines Jahres nahezu hundert solcher Delikte als vorgetäuscht aufgeklärt.“
Mueller, B., Gerichtliche Medizin, S. 242, 243. Siehe auch den Fall WIEowsKis und RUwES in Kriminalistik 1961, S. 539.
Cooper, C. R.: Ten thousand public enemies, S. 43ff., Boston 1935. Vorwort Von J. EDGAR HOOVER.
Wilson, H. E.: I stole $ 16000000, S. 42ff., New York 1956.
Reich-Dörr, Marta, S. 35. Ein Fall vorgetäuschten Einbruchs bei Versicherungsbetrug findet sich in Gross’ Archiv, Bd. 119, S. 176.
Roth, LI,Lian:I’ll cry tomorrow S. 10, 1956. „Immer wieder fuhr er mit seiner Bürste diesen Teil des Körpers entlang. Die Zigarre ging von einer Mundecke zur andern.“ „Nur 5 Jahre alt”, sagte er, „mein Gott, bist du ein nettes kleines Mädchen“.
Es wurden draußen Schritte laut. Der Alte schloß, so rasch er konnte, die Türe auf und stellte das Kind zurück auf seine Kiste. Er pinselte noch an den Füßen, als die Mutter mit dem Frühstück eintrat.
Schulz, Gänter: Die Notzucht, S. 100ff., Hamburg 1958.
Lombroso: Das Weib als Verbrecherin und Prostituierte S. 525, Hamburg 1894.
Reich-Dörr, S. 53.
Plaiit, Paul: Sexualverbrecher, S. 37 Stuttgart 1960.
Floriot, Rene: Für den Angeklagten S. 127 ff., Hamburg 1960. 6 Strafe Bd. II, S. 109.
Wattler, Hans: Das Verhalten des Mörders nach der Tat, S. 66, Bonner Dissertation 1957.
Todd, T. M.: The Scots black calender, S. 45, Perth 1938, S. 45.
Ebenda, S. 77.
Pitaval der Gegenwart, Bd. VI, S. 81ff.
Schwede::, PAUL: Die großen Kriminalprozesse, S. 187 Hamburg 1961.
Herx: Giftmord S. 142.
Rein psychologisch können solche Schritte, juristisch nichts als Fehlurteile, den Ausgang eines Mordverfahrens mitbestimmen helfen. Sling: Richter und Gerichtete (Fall (Böhm), S. 99, Berlin 1929. Als Unschuldsäußerungen fallen sie bei zweifelhaften späteren Fällen für den Angeklagten ins Gewicht.
„Angeklagter... Ich muß Sie ermahnen, die volle Wahrheit zu sagen. Wenn Sie den Mord nicht begangen haben und trotzdem sich als Täter bekennen, so begehen Sie auch eine große Sünde, denn Sie führen die Justiz irre und tragen dazu bei, daß der wirkliche Täter der Justiz entzogen wird. Wenn Sie aber der Täter waren, so sagen Sie offen die Wahrheit.“ Ebenda, S. 121.
Grassberger, Roland: Ein falsches Mordgeständnis. Monatsschrift 1928, S. 239 ff.
Dieckhöfer, Clemens: Über einen Fall von grundloser Selbstbeschuldigung, Monatsschrift 1929, S. 321 ff.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1964 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
von Hentig, H. (1964). Allgemeiner Teil. In: Die Unbekannte Straftat. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86389-9_2
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-86389-9_2
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-03163-5
Online ISBN: 978-3-642-86389-9
eBook Packages: Springer Book Archive