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Part of the book series: Monographien aus dem Gesamtgebiete der Neurologie und Psychiatrie ((MONOGRAPHIEN,volume 82))

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Zusammenfassung

Wenn wir im Vorhergehenden einheitlich den Begriff „Unfallneurose“ gebraucht haben, so wollten wir damit noch nicht die Zuordnung psychoreaktiver Störungen im Entschädigungsverfahren zu dem präjudizieren, was man heute in der Medizin unter einer Neurose versteht. Wir kommen auf die Begriffsbestimmung der Neurose später wieder zurück. — Wir durften dies tun, weil jeder Mediziner heute weiß, was man im Grunde genommen unter einer Unfallneurose versteht. Man meint hiermit, wie auch mit den gleichbedeutend angewandten Bezeichnungen „Entschädigungsreaktion“, „Sozialneurose“ usw. das Auftreten körperlich nicht begründeter funktioneller Störungen bzw. die Behauptung des Probanden, daß solche nach entschädigungspflichtigen Ereignissen vorliegen, und zwar dann, wenn aus diesen Störungen oder Beschwerden materielle Ansprüche an Dritte hergeleitet werden. Hat ein Unfall zwar eine nachweisbare körperliche Schädigung hinterlassen, ohne daß deren objektives Ausmaß aber die behaupteten Störungen im vollen Umfange erklärte, so sprechen wir von psychogener Überlagerung der Unfallfolgen oder dem Hinzutreten einer Unfallneurose. Nach der dargestellten herrschenden medizinischen Anschauung handelt es sich nun bei diesen Unfallneurosen um nicht krankhafte Reaktionen abnormer — psychopathischer — Persönlichkeiten aus der Vorstellung, einen Schaden, bzw. einen größeren Schaden als tatsächlich, erlitten zu haben. Die Unfallneurose wird durch die Entschädigungspflicht des Ereignisses ermöglicht und erhält ihre Determinanten aus dem Wunsch nach Rente und Abfindung. Wer auch nur kurze Zeit in der Unfallbegutachtung tätig ist, wird zu der Überzeugung gelangen, daß diese Anschauung vom Wesen der Unfallneurose grundsätzlich richtig ist. Zweifel kommen nur dadurch auf, daß man diesen Mechanismus der „Wunschreaktion“ nicht ohne Zwang grundsätzlich auf alle derartigen Fälle anwenden kann, bzw. dies nur unter psychologisch nicht überzeugenden Hilfskonstruktionen möglich ist.

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© 1958 Springer-Verlag OHG. Berlin · Göttingen · Heidelberg

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Venzlaff, U. (1958). Spezieller Teil. In: Die Psychoreaktiven Störungen nach Entschädigungspflichtigen Ereignissen. Monographien aus dem Gesamtgebiete der Neurologie und Psychiatrie, vol 82. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86352-3_2

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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