Das Recht als Geschichtsphänomen. Die Humanisten
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Zusammenfassung
Das theologisch-philosophische Naturrecht, das von Thomas Aquinas zutiefst erfaßt, von den Rechtsschulen des späteren Mittelalters als feststehende Grundlage benutzt worden war, erfuhr seinen ersten Stoß von den historisierenden Humanisten des 16. Jahrhunderts. Zwar führte ihr Denken sie zunächst zurück zum stoischen Naturrecht, wie es in den verschiedenen bekannten Stellen des Corpus Juris niedergelegt ist, wenn man diese im Sinne der Schriften eines Cicero interpretierte. Aber neben dieser Wiederaufdeckung der eigentlich stoischen Auffassung von Naturrecht trat doch zugleich auch eine klarere Erkenntnis der eigentlichen Rechtsschöpfung und Gesetzgebung hervor, die dem historischen Verständnis für das Werden des Rechts zugeordnet ist.
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Literatur
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