Das Recht als Ausdruck der Gesetzlichkeiten menschlicher Natur: Die Stoa und das römische Naturrecht
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Zusammenfassung
Jedem Juristen sind die in der Justinianischen Kodifikation aufbewahrten naturrechtlichen Formeln bekannt. Gleich im zweiten Titel des ersten Buches wird auszugsweise das Naturrecht oder jus naturale in seiner Beziehung zum jus gentium und zum jus civile erörtert, und zwar wird diese Diskussion eröffnet mit dem Ausspruch des Ulpian, daß das Naturrecht das sei, was die Natur alle Lebewesen (animalia) lehre. Die meisten der uns hier entgegentretenden Formeln sind nun bereits von Plato und Aristoteles ausgesprochen worden, und doch besteht ein bedeutsamer Unterschied zwischen der Rechtsauffassung der römischen Juristen und der von Plato und Aristoteles. Dieser Unterschied kann nur voll verstanden werden, wenn man die Lehre der Stoiker in Betracht zieht, die von Zeno (295–261 v. Chr. Haupt der Schule) zuerst verkündet, von Panaetius (um 140 v. Chr.) umgebildet und nach Rom gebracht, von Cicero in eine Form gegossen wurde, die sie für die römische Rechtsentwicklung verwendbar machte.
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Literatur
- Pöschl, Viktor: Römischer Staat und griechisches Staatsdenken bei Cicero; Untersuchungen zu Ciceros Schrift De re publica (1936).Google Scholar
- Pohlenz, Max: Antikes Führertum. Ciceros de officiis und das Lebensideal des Panaitios (1934).Google Scholar
- Sabine, G. H., u. Smith S. B.: Cicero on the Commonwealth (1929), besonders die Einleitung.Google Scholar