Das Recht als Teilhabe an der Idee der Gerechtigkeit: Plato und Aristoteles
- 69 Downloads
Zusammenfassung
Die Rechtsphilosophie der Griechen wird im Zeitalter der sophistischen Aufklärung zuerst auf die Problematik von Recht und Natur, von nomos und physis, gelenkt. Ursprünglich war nomos der heilige Brauch, das, was gilt, und in der polis Rechtens ist. Es ist die Ordnung, die alle umfängt. Pindar gibt die zusammenfassende Formel nomos basileus panton: als der Herrscher über alle und alles wird das Recht des heiligen Brauchs bezeichnet. Das Verblassen des Glaubens, auf dem diese Anschauung beruht hatte, führte zu einer Abwertung des nomos. Die Lehre der Sophisten, insbesondere des Protagoras, daß der Mensch das Maß aller Dinge sei, brachte es mit sich, daß nun nomos mehr im Sinne von Sitte einerseits, von Gesetz andrerseits erschien. Kulturhistorisch gesprochen lag es nahe, nomos als Ausdruck des jeweiligen Brauchtums der konkreten Polisgemeinschaft zu verstehen. Demgegenüber aber tritt der Gedanke auf, daß das Recht, als Gemeinschaftsordnung, eine Schöpfung des Menschen, und zwar eine Schöpfung aus seiner Natur heraus sei. Alle Menschen sind sich von Natur aus gleich; ein ihnen allen gemeinsamer nomos ist daher sinnvoll. Die Natur des Menschen kann aber auch als sehr ungleich aufgefaßt werden; dann treten nomos und physis in Gegensatz zueinander, und der von Natur Ungleiche, Bessere, Stärkere setzt sich über den nomos hinweg.
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
- Wilamowitz-Moellendorf, C. Ritter, A. E. Taylor, W. D. Ross, W. Jaeger siehe die folgenden: Barker, Ernest: The Political Thought of Plato and Aristotle (1906).Google Scholar
- Wild, John: Plato’s Modern Enemies and the Theory of Natural Law (1953) (zu beiden meinen Aufsatz über das Naturrecht in d. Zeitschr. Diogenes).Google Scholar
- Wilamowitz-Moellendorf, U.: Staat und Gesellschaft der Griechen (1910) und die beiden Aufsätze in der Festgabe für George Sabine (1948)Google Scholar