Zusammenfassung
Die Medizin hat in den letzten Jahrzehnten eine gewaltige Ausdehnung und Vertiefung erfahren. So wie das allumfassende Wissen des Gelehrten des 15. Jahrhunderts heute unmöglich wäre, so ist es heute auch unmöglich, daß ein Arzt alle Gebiete der Medizin, alle ihre Untersuchungsund Behandlungsmethoden vollkommen beherrscht. Diese Tatsache hat zu weitreichenden Wandlungen innerhalb des Ärztestandes und in seiner Stellung zum Kranken geführt. Schon vor 50 und mehr Jahren mußte auch der bestgeschulte Hausarzt oder Familienarzt in manchen Fällen den Spezialisten, den Fachmann eines Sondergebietes als „Consiliarius“ heranziehen. Aber das war doch nur in besonderen und Ausnahmsfällen notwendig. Im allgemeinen stand der Hausarzt den Familienmitgliedern in allen ihren Nöten bei. Der Arzt, der die Frau entbunden hat, der die Kinder in schwersten Krankheiten behandelte, das gebrochene Bein des Familienvaters in Gipsverband legte — der hatte als „Hausarzt“ eine Stellung als Freund und Berater selbst in nicht rein medizinischen Dingen, die heute — da in fast allen schwierigen Lagen ein Spezialist der behandelnde Arzt ist — kein „Hausarzt“ mehr erringen kann. Man mag diese Wandlung — die wahrscheinlich in vielen rein ländlichen Gebieten sich noch nicht vollkommen vollzogen hat — bedauern, aber sie läßt sich nicht ändern. Dazu kommt, daß durch die Fülle von Untersuchungen, die heute in vielen Fällen für notwendig gehalten werden, der ganze Betrieb der Diagnosenstellung und Behandlung viel komplizierter geworden ist, daß der behandelnde Arzt — auch der Spezialist — eine Fülle von chemischen und physikalischen Untersuchungen, die nur mit besonderen Behelfen oder in Instituten ausführbar sind, benötigt.
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Teleky, L. (1950). Versorgung mit Ärzten, Krankenhäusern, geburtshilflichem Beistand. In: Die Entwicklung der Gesundheitsfürsorge. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86246-5_3
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Print ISBN: 978-3-540-01506-2
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