Zusammenfassung
Die zivilrechtlichen Haftungsnormen enthalten fast ausnahmslos keine Haftungshöchstgrenzen, an denen sich das Unternehmen orientieren kann. Auch das theoretische Durchspielen von Schadenszenarien stößt schnell an Grenzen.
Beispiel: Ein Risikoszenario für einen Kranhersteller ist, daß die von ihm produzierten Kräne zusammenbrechen. Die Höhe der denkbaren Ansprüche, die gegen den Produzenten geltend gemacht werden könnten, hängt von vielen, letztlich nicht abschließend kalkulierbaren Faktoren ab:
- 1.
Was befindet sich zum Zeitpunkt des Zusammenbruches unter dem Kran? Ein Faganger oder ein vollbesetzter Bus? Ein Rechenzentrum?
- 2.
Wie ist die Gesetzgebung in dem betreffenden Land ausgestaltet? Gefährdungshaftung oder Verschuldenshaftung (hier köinnte der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringen, daß ihn kein Verschulden trifft).
- 3.
Wie ist die Anspruchsmentalitat in dem Land ausgebildet? USA oder Entwicklungsland?
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Literatur
Schmidt-Salzer (1989) Produkthaftung, Band IV/i: Produkthaftungsversicherung, 2. Aufl. Heidelberg Schmidt-Salzer Entscheidungssammlung Produkthaftung, Zivilrecht, Strafrecht. Loseblattsammlung.
Frankfurt Späte (1993) Haftpflichtversicherung. München Wussow (1964) AHB, Kommentar, 4. Aufl.
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Bauer, CO., von Westphalen, F.G., Otto, G., Weiss, HG., Heine, G. (1996). Deckungssummen. In: Bauer, CO., von Westphalen, F.G., Otto, G., Weiss, HG., Heine, G. (eds) Das Recht zur Qualität. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86078-2_30
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