Zusammenfassung
Die heute im allgemeinen geforderten Kriterien[90, 230], damit eine Substanz als Transmitter oder neuro-humoraler Überträgerstoff angesprochen wird, können folgendermaßen zusammengefaßt werden:
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a)
Die Substanz muß in den Neuronen, vor allem in den neuralen Fortsätzen, enthalten sein, deren Aktivität auf ein anderes Neuron oder anderweitiges Erfolgsorgan übertragen wird.
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b)
Das Neuron muß die für die Synthese des Transmitters notwendigen Enzymsysteme enthalten, zumindest die für die letzten Synthesestufen.
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c)
Der Transmitter wird im Neuron in einer physiologisch inaktiven Form gespeichert.
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d)
Bei Ankunft eines Impulses wird die Überträgersubstanz aus der Nervenendigung freigesetzt und diffundiert zum Erfolgsorgan.
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e)
Die neuro-humorale Überträgersubstanz reagiert mit spezifischen Receptoren des Erfolgsorganes.
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f)
Die Applikation des Transmitters in die unmittelbare Umgebung der Receptoren muß die Wirkung der Nervenstimulation imitieren.
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g)
Für den Transmitter muß ein Inaktivierungssystem bestehen, damit die Wirkung in ihrer Dauer beschränkt und eine rasche funktionelle Anpassung möglich ist.
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Thoenen, H. (1969). Physiologische Grundlagen der postganglionären sympathischen Übertragung. In: Bildung und funktionelle Bedeutung adrenerger Ersatztransmitter. Experimentelle Medizin, Pathologie und Klinik, vol 27. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-85761-4_2
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