Zusammenfassung
Auf die große Linie des betrieblichen ArbVerfassungsrechtes im Verhältnis zu den Berufsverbänden ist hier bereits im § 49 näher hingewiesen worden. Es wurde als soziologische Entstehungswurzel hervorgehoben, daß die Grundidee des kollektiven ArbRechts der Schutz des einzelnen durch Zusammenschlüsse ist und sich daraus ein Aufbau freier Zusammenschlüsse in Berufsverbänden und andererseits die Entstehung gesetzlicher Zusammenschlüsse in Gestalt der Betriebsräte herausgebildet hat. Die Berufsverbände bildeten den Gegenstand des zweiten Unterabschnittes des fünften Haupteiles. Als zweite Gruppe ist nunmehr im dritten Unterabschnitt die Betriebsverfassung darzustellen. Sie ist gekennzeichnet durch den Betriebsrätegedanken und dessen gesetzliche Regelung, die im wesentlichen im BetrVG ihre Rechtsquelle hat.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1957 Springer-Verlag GmbH Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Dersch, H. (1957). Betriebsverfassung. In: Arbeitsrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-85649-5_22
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-85649-5_22
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-85650-1
Online ISBN: 978-3-642-85649-5
eBook Packages: Springer Book Archive