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Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOP.STAAT,volume 33))

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Zusammenfassung

Die Grundtatsache, von der die allgemeine Volkswirtschaftslehre zweckmäßigerweise ausgeht, ist das wirtschaftliche Handeln. Im Mittelpunkt alles Wirtschaftens steht der Mensch mit seinen Zielen und Zwecken, also auch mit seinen Bedürfnissen, denn deren Befriedigung setzt er sich als Zweck. Der Begriff „Bedürfnis“ ist nicht ohne weiteres in seinem Inhalt gesichert, aber für die wirtschaftswissenschaftliche Arbeit kommt die Ungeklärtheit des Begriffes nicht weiter zur Bedeutung. Alles, was Gegenstand der Zwecksetzung eines vernünftigen Menschen geworden ist, fällt unter den Begriff des Begehrens, des Bedürfnisses. Und wenngleich die Bedürfnisse die treibende Kraft für jenes Handeln sind, das als Wirtschaften erscheint, so ist doch nicht etwa Bedürfnisbefriedigung das, was wir wirtschaften nennen, vielmehr hat es das Wirtschaften vor allem mit den Mitteln für die menschlichen Zwecke, mit den Mitteln zur Bedürfnisbefriedigung zu tun.

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Literatur

  1. Diese Auffassung entspricht der Bedeutung des Wortes „Wirt“ im Alt- und Mittelhochdeutschen. Dort ist Wirt der Hausherr, Eheherr, der Schutzherr, der gastlich aufnimmt, die Mittel zum Unterhalt „zuweist“. (Schade Ahd. Wörterbuch.)

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  2. Ein historisches Beispiel für das Zusammentreffen von höchster Wirtschaftlichkeit mit dem letzten Zweck der Wohltätigkeit ist der Fall des mittelalterlichen Heiligenlebens des Engländers Godric von Walpole, der im interlokalen Hausierhandel und darauf in der Reederei ein Vermögen sammelte, um es den Armen zu geben und sich selbst schließlich in die Einsiedelei zurückzuziehen (Brinkmann: G. d. S. Abt. I S. 6).

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  3. So insbesondere in der italienischen Literatur, während in der französischen der Ausdruck principe édonistique beliebt ist.

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  4. Oppenheimer weist auf die Identität des Prinzips mit dem energetischen Imperativ Ostwalds im Bereich der physikalischen Vorgänge hin: „Vergeude keine Energie!“ oder „Erstrebe bei dem kleinsten Aufwand von Rohenergie den größten Gewinn an Nutzenergie!“ (Soziologie Bd. 3 S. 28).

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  5. Ebenso sind nationalwirtschaftliche Singularitäten wie z. B. zeitweise die unvergleichliche Zinshöhe in Deutschland oder die unvergleichliche Uniformität der Bedürfnisbefriedigung in den V. St. v. Nordamerika schicksalsbedingte historische Elemente der Volkswirtschaft.

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  6. Wir müssen uns hier auf die eingehendere Darstellung dieses Problems der Stufentheorien und Wirtschaftssysteme durch Sombart beziehen (35. Beitrag zu dieser Enzyklopädie).

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  7. Die hier gegebene Übersicht gibt eine auf das Identitätsprinzip, das mit dem Begriff Wirtschaft gewonnen ist, eingestellte Systematik wie sie ähnlich Wolfg. Cohn entwickelt hat. Arch. f. Soz. Bd. 49.

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  8. Hiezu die eingehendere Darstellung durch E. Salin (34. Bd. dieser Eneyklopädie 2. Aufl. 1929). 3. Aufl. jetzt Bern 1944.

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  9. Allg. Volkswirtschaftslehre S. 17.

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© 1948 Springer-Verlag in Berlin

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v. Zwiedineck-Südenhorst, O. (1948). Einleitung. In: Allgemeine Volkswirtschaftslehre. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 33. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-85554-2_1

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