Zusammenfassung
Zur Wiederherstellung von Gestalt und Funktion von Körperteilen und zur Korrektur von angeborenen oder erworbenen Defekten sind „plastische“ Eingriffe notwendig. Dabei handelt es sich nur ausnahmsweise um kosmetische Korrekturen; bei einer Handverletzung etwa ist es sinnlos, das äußere Erscheinungsbild wiederherzustellen, wenn Nerven- oder Sehnendefekte bestehenbleiben. Stets muß auch die berufliche und psychologische Situation des Patienten mit berücksichtigt werden. Zur Erzielung des gewünschten Ergebnisses sind in sehr vielen Fällen mehrere, oft zahlreiche Operationen, unbeirrbare Geduld von Arzt und Patient, ein monatelanges Krankenlager und jahrelange chirurgische Nachsorge erforderlich. Nur wenn die Gewähr für eine konsequente und langfristige Durchführung des Behandlungsplanes gegeben ist, können größere wiederherstellende Eingriffe unternommen werden.
* Lit. 29, 31, 34, 51
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Kern, E. (1967). Plastische und Wiederherstellungschirurgie. In: Allgemeine Chirurgie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-85544-3_8
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