Zusammenfassung
Eine 46jährige Frau erleidet Mitte 1982 als Fahrerin eines Pkw einen Verkehrsunfall dadurch, daß sie beim Halten vor einer Kreuzung von hinten durch ein anderes Fahrzeug angefahren wird. Sie hat später an den Unfallhergang keine völlig klare Erinnerung, nimmt daher an, einen kurzen Moment bewußtlos gewesen zu sein und vor allem die Situation im ersten Moment nach dem Aufprall keineswegs erfaßt zu haben. Sie kann sich später nur daran erinnern, daß plötzlich ihr Fahrzeug auf die Kreuzung und die darauf befindlichen Fahrzeuge zurollte und daß sie außer Stande war, ein Lenkungsmanöver durchzuführen, weil sie sich an beiden Armen und Beinen völlig gelähmt fühlte. Ihr Fahrzeug sei dann auf ein anderes Fahrzeug aufgeprallt und zum Stehen gekommen. Sie war auch dann nicht in der Lage, sich zu bewegen, geschweige denn selbständig aus dem Auto auszusteigen. Man habe sie aus dem Auto herausgetragen und mit einem Krankenwagen in die benachbarte Unfallklinik gefahren. Hier fanden sich röntgenologisch keine knöchernen Verletzungen. Am Tage nach dem Unfall erfolgte die erste fachneurologische Untersuchung, bei der die Pat. noch immer über hochgradige Bewegungsstörungen beider Arme und Hände sowie ein quälendes schmerzhaftes Kribbelgefühl in den Fingern bd. Hände klagte. Die anf ä nglich nach dem Unfall bestandene Bewegungsunfähigkeit der Beine hatte sich bereits deutlich gebessert. Des weiteren klagte die Pat. bei dieser ersten neurologischen Untersuchung über druckartige Kopfschmerzen im ganzen Schädel. Im Neurostatus fand sich zu diesem Zeitpunkt eine distal betonte schlaffe Parese an beiden Armen und vor allem eine Unfähigkeit zum Faustschluß der Hände sowie beim Strecken der Finger. Sensible Störungen bestanden distal betont inform von schmerzhaften Dysästhesien an bd. Händen. An den folgenden Tagen zeigte sich dann im Neurostatus eine zunehmende Betonung der sensomotorischen Störungen bei C6 bds. Darüber hinaus wurden aber auch wieder verstärkt Mißempfindungen an den Beinen re.-betont und eine gewisse Schwäche des re. Beines geklagt. Der zwei Tage nach dem Unfall durch Lumbalpunktion gewonnene Liquor zeigte eine erhebliche Hyperproteinose (115 mg% n. Kafka). Im EEG waren gröbere pathologische Veränderungen nicht festzustellen.
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© 1984 Dr. Dietrich Steinkopff Verlag, GmbH & Co. KG, Darmstadt
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Delank, H.W. (1984). Halswirbelsäulen-Schleudertrauma mit zervikaler Radikulomyelopathie durch Auffahrunfall. In: Fritze, E., Viefhues, H. (eds) Das ärztliche Gutachten. Steinkopff. https://doi.org/10.1007/978-3-642-85337-1_76
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Publisher Name: Steinkopff
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