Zusammenfassung
Sowohl im Rahmen einer privatzahnärztlichen als auch einer kassenärztlichen Behandlung ist der Zahnarzt grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, seinem Patienten die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlichen Leistungen angedeihen zu lassen. Für die privatzahnärztliche Behandlung folgt dies unmittelbar aus § 1 Abs.2 GOZ, im Bereich der kassenärztlichen Behandlung besteht ein im Grundsatz vergleichbarer Anspruch des Versicherten gemäß § 2 i. V. m. 28 Abs.2 SGB V. Der Patient kann somit eine an den anerkannten Grundsätzen und Methoden der Zahnmedizin orientierte Behandlung erwarten1, wobei deren konkrete Ausgestaltung im Einzelfall grundsätzlich allein der fachlichen Beurteilung durch den Zahnarzt unterliegt2. In Betracht kommen dabei neben den allgemein anerkannten Methoden der sogenannten Schulmedizin grundsätzlich auch Behandlungsformen, die noch nicht allgemein wissenschaftlich anerkannt sind, aber bereits eine gewisse Praxisreife erreicht haben3. Im Bereich der Privatbehandlung wird u. a. auch die Erprobung von neuen Behandlungsmethoden am Patienten als zulässig angesehen, wenn z. B. eine Behandlung mit Standardmethoden erfolglos geblieben ist, sofern zumindest gewisse Anhaltspunkte für eine Wirksamkeit der neuen Methode existieren4. Ebenso hat das BSG für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden, daß dann, wenn anerkannte Behandlungmethoden fehlen oder im Einzelfall ungeeignet sind, auch sogenannte “Außenseitermethoden” in Erwägung zu ziehen sind, deren Wirksamkeit zwar nicht gesichert ist, aber für möglich gehalten werden muß5. Obwohl nach Inkrafttreten des SGB V zum 1.1.89 in § 2 Abs.
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Muschallik, T. (1992). Zum Widerstreit zwischen Behandlungsauftrag und kassenzahnärztlichem Wirtschaftlichkeitsgebot. In: Ratajczak, T., Schwarz-Schilling, G. (eds) Die ärztliche Behandlung im Spannungsfeld zwischen kassenärztlicher Verantwortung und zivilrechtlicher Haftung. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-84759-2_4
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