Zusammenfassung
Die rechtlich gebilligten Eingriffe in werdendes Leben reichen bekanntlich von der medizinischen über die soziale, kriminologische bis hin zur „kindlichen“1, auch eugenisch genannten, Indikation. Dabei ist auffallend, daß in der gegenwärtigen Situation die kindliche Indikation (k.I.), jedenfalls aus juristischer Betrachtung, in der Diskussion geradezu eine Art Schattendasein führt.
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Note
Wie die weiteren Ausführungen der Arbeit zeigen werden, ist die Bezeichnung kindliche Indikation paradox, da die Indikation letztlich ja mit Rücksicht auf die Frau zugelassen wird. Diese Bezeichnung mag den Anschein erwecken, als sei bereits aufgrund der Schädigung ein Grund zum straffreien Ssa gegeben, wenn nicht gar den Eindruck, daß es sich bei der k.I. um eine Maßnahme zum Wohl oder im Interesse des Kindes handele. Dennoch wird auch hier wegen des allgemeinen Gebrauchs dieser Begriff weiterbenutzt.
Hiersche/Jähnke, MDR 1986, S. 1.
Krauβ in Murken, S. 275.
Mit dem sog. „therapeutischen“ Abort enden nur die wenigsten aller untersuchten Schwangerschaften, wobei der prozentuale Anteil je nach Untersucher mit 2–3%, so Schroeder-Kurth in Reiter/Theile, S. 89, oder auch mit 5% aller untersuchten Schwangerschaften beziffert wird, so Eibach, Bamb. Symp., S. 99, Hiersche/Jähnke, MDR 1986, S. 1 in Fn. 5, sowie Wendt, Der Internist 19 (1978), S. 442. Schmidt et al., Geburtsh. u. Frauenheilk. 45 (1985), S. 511, nennen insgesamt einen Anteil von 4–7%, wobei sie diesen noch einmal unterteilen in 2–3% mit gröberen Mißbildungen („major malformations“) und weitere 2–4% mit leichteren Mißbildungen („minor malformations“). Schramm/Gloning/Brusis in Murken, S. 33, führen aus, daß sich bei etwa 2–4% aller Neugeborenen Fehlbildungen diagnostizieren ließen, wobei der Anteil „schwerer Fehlbildungen“ bei 1% läge.
Hanack, Noll-GS, S. 197.
Ähnlich auch Hanack/Hiersche, Archiv Gyn. 228 (1979), S. 331, die meinen, daß Ärzte und Juristen mit dieser Regelung voraussichtlich für viele Jahre werden leben müssen.
Bericht in der FAZ v. 13.05.1989, S. 5.
Bericht in der FAZ v. 3.03.1990, S. 1.
So meint demi auch von juristischer Seite Hanack, Noll-GS, S. 197, daß sich die ganze Problematik der Regelung “wohl erst anhand der Fragen zeigen (dürfte), die sie im Sprechzimmer des Arztes und in der Klinik aufwirft.”
Vorgeburtliche Untersuchung des Fetus mittels zytogenetischer, biochemischer und ultrasonographischer Methoden.
Waren es in der ersten Stunde der frühen Amniozentesen und Analysen aus Fruchtwasser und Fruchtwasserzellen für Familie und Kind nur sehr schwerwiegende Krankheiten, die nachgewiesen werden konnten, so bietet die angewandte Forschung auch für solche Krankheiten und Störungen, über deren Schweregrad unter Ärzten und Eltern recht unterschiedliche Meinungen existieren, heute neue Möglichkeiten der Diagnostik. Schon bei minimalen Normabweichungen werden hier offenbar Ssae vorgenommen, so Hansmann, DNÄ v. 19.01.1989, S. 5, sowie Beller, medwelt 36 (1985), S. 696, Auch der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer (BÄK), abgedruckt in Murken, S. 16, ist der Ansicht, daß heute Anomalien erkennbar sind, die “früher” nicht erfaßbar waren und “häufig auch keine Indikation zum Abbruch einer Gravidität sein sollten”. Daß von den Möglichkeiten der PD auch weitgehend Gebrauch gemacht wird, ergibt sich aus der Tatsache, daß die PD zu einem “bedeutsamen Rückgang” von (wie auch immer) mißgebildeten Kindern geführt hat, vgl. Hansmann, DNÄ v. 10.5.1989, S. 5: Waren es an der Bonner Universitäts-Frauenklinik im Jahre 1978 noch 7,5%, so konnte diese “Fehlbildungsrate” im Verlauf von nur 5 Jahren biszum Jahr 1983 auf 3,1% gesenkt werden. In Hamburg lag die Quote im Jahr 1986 sogar bei nur noch 2%, vgl. Bericht in der DNÄ v. 10.05.1989, S. 5. Gründel in Murken, S. 315, meint, daß der Ssa bei einem pathologischen Befund heutzutage bereits als die “normale Konsequenz” erscheine, weil ganz offenbar die Bereitschaft zum Ssa zunehme.
Vogel, unveröffentlichtes Manuskript, S. 1.
Fruchtwasserentnahme durch Punktion.
An einer Amniozentese nahmen im Jahre 1982 bundesweit erst 26,8% aller über 35jährigen Schwangeren teil; 1984 belief sich ihre Zahl bereits auf 38%, und diese Zahlen werden sicherlich weiter steigen, vgl. Knörr in Murken, S. 2, und damit einhergehend auch die der Ssae wegen k.I., vgl. DNÄ v. 18./19.12. 1987, S. 6.
Rauskolb in Murken, S. 67. Vgl. auch Schmidt et al., Geburtsh. u. Frauenheilk. 45 (1985), S. 522.
DNÄ v. 11.04.1988, S. 6.
Kleijer/Galjaard in Murken, S. 110.
Vgl. hierzu i.e. unten S. 54 und S. 56 ff.
Erblich prädisponierte Erkrankung. Beginn oft in der frühen Kindheit mit Juckreiz, Rötung, Schuppung, Nässen und Krustenbildung besonders an den Wangen.
DNÄv. 1.09.1988, S. 6.
Hansmann, DNÄv. 19.01.1989, S. 5.
Vgl. auch Better, medwelt 36 (1985), S. 695. In der DNÄ v. 21.09.1987, S.3, nennt er dies eine “dramatische” Entwicklung.
Entnahme von Gewebeproben aus Anteilen des Mutterkuchens (Plazenta).
Zerschneiden der Desoxyribonukleinsäure (DNS) an bestimmten Stellen mittels Bakterienenzymen, vgl. i.e. dazu Hobom in Reiter/Theile, S. 38 ff.
Vgl. beispielhaft den Gynäkologen Berg, FAZ v. 6.07.1988, S. 9; Eberbach, JR 1989, S. 266, 267; auch Hepp in Murken, S. 301.
So führen auch Boland/Krone/Pfeiffer, Bamb. Symp., S. 5, aus, daß die in der Praxis auftretenden Fragen nach einer Klärung geradezu drängten.
Vgl. insoweit auch die Kritik von Hiersche, Gynäkologe 15 (1982), S. 72, 79.
Hanack, Noll-GS, S. 197; ähnlich hält auch Beller, medwelt 36 (1985), S. 693, das Gesetz für “überhastet” entstanden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt im Allgemeinen Teil (S. 10 ff.) die Auflistung und Diskussion der Tatbestandsmerkmale als solcher. Im Besonderen Teil (S. 71 ff.) wird die sich entwickelnde Problematik diskutiert. Sodann werden die Lösungsvorschläge (S. 112 ff.) erörtert.
Vgl. dazu unten S. 66 ff., 89 ff.
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Pluisch, F. (1992). Einführung. In: Der Schwangerschaftsabbruch aus kindlicher Indikation im Spannungsfeld der pränatalen Diagnostik. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-84752-3_1
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