Zusammenfassung
Mehrere Autoren (z.B. BSG-Urteil vom 1.3.1979, Az 6 RKa 4/78; Heinz, Lit. 6 und Hess, Lit. 7, S. 70) weisen zu Recht daraufhin, daß es nicht ausreicht, die Gesamtkosten eines Falles in die Wirtschaftlichkeitsprüfung einzubeziehen. Es ist durchaus denkbar, daß ein Arzt in einer Leistungsgruppe (z.B. Besuche, Labor, physikalische Behandlungen usw.) unwirtschaftlich behandelt, diese Unwirtschaftlichkeit jedoch durch geringere Kosten in andere Leistungsgruppen kompensiert wird oder einfach in den gesamten Fallkosten untergeht. Deshalb sind nicht nur die Gesamtfallkosten, sondern zusätzlich auch die Kosten in den verschiedenen Leistungsgruppen zu prüfen. Noch detaillierter wird die Prüfung, wenn für jede einzelne Gebührennummer geprüft wird, ob sie von dem zu prüfenden Arzt häufiger abgerechnet wird als vom Durchschnitt seiner Fachkollegen (Dies wird allerdings von Hess abgelehnt).
This is a preview of subscription content, log in via an institution.
Buying options
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Learn about institutional subscriptionsPreview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1988 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Gaus, W. (1988). Überprüfung einzelner Leistungsgruppen und Gebührennummern. In: Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungs- und Verordnungsweise des Kassenarztes. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-83300-7_8
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-83300-7_8
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-18635-9
Online ISBN: 978-3-642-83300-7
eBook Packages: Springer Book Archive