Zusammenfassung
Nach der Charakterisierung der Leistungs- und Finanzierungsstruktur der hier modellhaft beschriebenen GRV sowie der Analyse, in welche Richtung Veränderungen von politischen (h, j, o^,x) und demographischen Faktoren (l1, l2, d1, v1) die Beitragsentwicklung des umlagefinanzierten Rentenversicherungssystems beeinflussen, soll nun der Frage nach den durch die GRV ausgelösten intergenerationalen Umverteilungswirkungen nachgegangen werden.
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Notes
Becker (1985, S. 152).
So schreibt z.B. Wagner (1984, S. 118): “Die direkte intergenera-tionale Umverteilung durch die gesetzliche Rentenversicherung läßt sich durch einen Vergleich mit einer fiktiven, kapitalgedeckten Rentenversicherung ermitteln … Man kann die globale Beitragsäquivalenzziffer einer Versichertenkohorte in Analogie zur Privatversicherung als Verhältnis der Barwerte von Lebensbeitragszahlungen interpretieren; Differenzen beider Beitragswerte werden als intergenerationale Umverteilung bezeichnet.” Den Vorschlag, ein kapitalgedecktes Rentenversicherungssystem als Referenzsystem zugrunde zu legen, finden sich z.B. in Maydell (1983), Becker (1985,), Metze (1974), Müller (1984), Wagner (1984), Steden (1981). In empirischen Analysen wurde es implizit verwendet von Koppelmann (1979), Forster, Müller (1978), Clausing, Reiman (1984), Heubeck (1974) und (1977). Eine ausführliche Diskussion der Zinsabhängigkeit von Beitragsäquivalenzen bietet Bür-gisser-Peters (1982, S. 288 ff).
Mackscheidt (1976), Krause-Junk (1977). Typisch für diesen Ansatz ist Hohenemser (1983). Er versucht, die Umverteilungswirkungen von Theatersubventionen abzuleiten, indem eine hypothetische Welt mit ausschließlich privaten Theateranbietern als Referenzsystem herangezogen wird.
Finsinger (1983, S. 123-133). Er schreibt: “Im Markt für Lebensversicherungen gibt es keinen Preiswettbewerb … Unternehmensindividuelle Abweichungen sind nicht gestattet, d.h. die Risikoprämie, die Sparprämie und der Verwaltungskostenzuschlag sind für alle Unternehmungen in gleicher Höhe anzusetzen.” Finsinger (1983, S. 123). Weiterhin: “Deshalb verlangt sie (die staatliche Aufsichtsbehörde, d.Verf.), daß mindestens 90% der Überschüsse an die Versicherungsunternehmungen rückerstattet werden”. Finsinger (1983, S. 127)
Vgl. dazu Willet (1901, S. 69ff).
Eisen (1980, S. 538).
Hax (1964, S. 22).
Vgl. Borch (1974, S. 127). Dieses Preisbildungskonzept knüpft an die Preisbildungsprozesse auf traditionellen Märkten an.
Der Begriff “äquivalenz” könnte sich ebenso — wie im Versicherungsmodell der bedingten Verträge — auf die Gleichheit zwischen erwartetem Grenznutzen in den möglichen “states of the world” und den dazu zu zahlenden Versicherungspreisen beziehen. Im Rahmen dieser Versicherungstheorie können die Individuen sogenannte Sicherheitszertifikate für beliebige “states of the world” kaufen, die ihnen beim Eintritt der jeweiligen Zustände einen bestimmtem Geldbetrag garantieren. Versicherung im Rahmen dieses Theoriegebäudes stellt kein “Produkt”, nämlich “Sicherheit, sondern ein Weg zur Allokation von Einkommen über zufällige Ereignisse hinweg dar, indem jede gewünschte, zukünftige Einkommensverteilung möglich wird. Es kann gezeigt werden, daß nur im Spezialfall einer Voll-Versicherung, d.h. wenn die individuellen Einkommen in jedem denkbaren state of the world gleich sind, aktuarische Prämien pareto-optimal sind. Für eine Diskussion des äquivalenzbegriffs im Rahmen der zwei oben genannten Versicherungstheorien, vgl. Eisen (1980). Eine ausführliche Darstellung dieses Versicherungsmodells gibt Arrow (1964).
Thullen (1982r S.126).
Zu Beginn wurde bereits erwähnt, daß die Lebenserwartung zwischen Männern (70 Jahre) und Frauen (77 Jahre) systematisch differiert; die höhere Sterbewahrscheinlichkeit für Männer ist allerdings ein relativ neues Phänomen, wie von Imhof (1979) belegt wird. Variierende Überlebenswahrscheinlichkeiten sind nicht nur auf biologische, sondern auch mit sozialen Faktoren korreliert. So weist Hagelschür (1983, S. 116) in seinem Buch über Lebensversicherungen nach, daß — statistisch gesehen — mit dem Einkommen auch die Lebenserwartung steigt. Wie bei der Überlebenswahrscheinlichkeit liegen auch beim Invali-disierungsrisiko systematische Differenzen zwischen den einzelnen sozialen Gruppen vor. Die Zahlen der Rentenversicherungsanstalten belegen, daß Arbeiter eine Invalidisierungsquote aufweisen, die über der der Angestellten liegt. Selbst die Wahrscheinlichkeit, sich zu verheiraten, differiert. So steigt, laut Galler (1979) das Heiratsalter mit dem Bildungsab-schluß. Darüber hinaus ist in rein katholischen Ehen der Altersunterschied zwischen den Eheleuten viel höher als in evangelischen Beziehungen; dies aber hat zur Folge, daß die Wahrscheinlichkeit für Hinterbliebenenrenten in katholischen größer als in evangelischen Verbindungen sind. Nun bestehen aber nicht nur systematische Differenzen intragenera-tionale Art; vielmehr kann nachgewiesen werden, daß sich z.B. das Heiratsalter im Laufe der Zeit deutlich abgesenkt hat, ebenso die Invalidisierungs-und Sterbewahrscheinlichkeit, d.h. die generationsspezifischen demographischen Charakteristika ändern sich im Zeitablauf. Lag das durchschnittliche Heiratsalter im Jahre 1960 bei 28,5 Jahre, so erhöhte es sich bis 1983, d.h. nach einer Zeitdauer, die in etwa einer Generation entspricht, auf 30,4 Jahre. Die Lebenserwartung eines neugeborenen Mädchens, die im Jahre 1900 bei etwa 48 Jahren lag, stieg bis 1980 auf 77 Jahre an. Nimmt man allein die Kennzeichen Einkommen, Bildung, Konfession, Beruf, Geschlecht und Generationszugehörigkeit, ergibt sich eine ungeheuer starke Beitragsdifferenzierung, wobei die Liste der relevanten Differenzierungskriterien nahezu beliebig erweitert werden könnte.
Die klassischen Artikel zum Problem des “signaling” sind Grossmann, Stiglitz (1976) und Spence (1974). Eine Einführung in die Fragestellung und Problemstellung des “signaling” gibt Varian (1985).
Vgl. dazu Prescott, Townsend (1984). Eine Darstellung und Zusammenfassung der Literatur findet man in Eisen (1979). Ein Rentenversicherungsmodell mit zwei Risikogruppen mit adverse selection zeigen Eckstein et al. (1985).
Auf diese Idee brachte mich ein Vortrag von Hr. Wagner, der im Rahmen des Münchner Forschungsseminars 1985 stattfand. In einem neueren Beitrag schreibt er selbst dazu: … beim faktischen Versicherungsbeginn durch Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung etwa zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr (ist, d.Verf.) der meßba-re Gesundheitszustand noch recht homogen, so daß eine entsprechende Beitragsdifferenzierung nicht effizient möglich ist.” (Wagner, 1985, S. 161).
So Hagelschür (1983, S. 158). Nach Finsinger (1983, S. 125 ff) sind allerdings weder die Gewinnauschüttung, noch die in einem solchen Maße überhöhten Sicherheitszuschläge freiwilliger Natur, sondern liegen im Grunde in den Aufsichtsmaßnahmen im Markt für Lebensversicherungen begründet.
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Bösch, M. (1987). Zur relevanten Referenzlage. In: Umverteilung, Effizienz und demographische Abhängigkeit von Rentenversicherungssystemen. Studies in Contemporary Economics. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-83107-2_5
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