Skip to main content

Part of the book series: Studies in Contemporary Economics ((CONTEMPORARY))

  • 16 Accesses

Zusammenfassung

Das Produkt “gesetzliche Rentenversicherung” stellt in Deutschland ein staatlicherseits zur Verfügung gestelltes Versicherungspaket dar, das von Arbeitern und Angestellten zwangsweise gekauft wird 1).

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 54.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 69.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Notes

  1. Vgl. dazu § 1229 RVO, wo die einzelnen Personengruppen erschöpfend aufgelistet werden.

    Google Scholar 

  2. Von einigen Autoren wird die Ansicht vertreten, daß die Hinterbliebenenrente zu den sogenannten versicherungsfremden Leistungen zu zählen sind (vgl. Sachverständigenrat, 1980, Ziffer 345 und 1983 Ziffer 489). Dieser Sichtweise wird von anderen wiederum heftig widersprochen, etwa von Kolb (1984, S. 183), der schreibt: “Vielmehr stellt das Merkmal, beim Tode verheiratet zu sein und unterhaltspflichtige Hinterbliebene zu hinterlassen, bei kollektiver Prämienkalkulation ein versicherungsmathematisch normales Versicherungsrisiko dar”. In dieser Arbeit wird der Standpunkt vertreten, daß Hinterbliebenenrenten de facto Bestandteil der GRV sind und damit auch Bestandteil der Analyse sein müssen. Eine Diskussion möglicher Definitionen für “versicherungsfremde Leistungen” findet sich in Mackscheidt (1981), sowie Berthold, Külp (1984).

    Google Scholar 

  3. Wagner G. (1985, S. 146).

    Google Scholar 

  4. Vgl. dazu S. 9 7 f dieser Arbeit.

    Google Scholar 

  5. Im folgenden wird nicht zwischen Berufs-und Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Als Sammelbegriff für beide Versicherungsleistungen wird der Begriff “Invalidität” verwendet. Der Unterschied zwischen beiden Rentenarten besteht darin, daß erstere gemäß § 1253 RVO wegen der relativ schwächereren Invalidisierung lediglich 2/3 der Versicherungsleistung im Erwerbsunfähigkeitsfall umfaßt. Zur Definition von Erwerbs-und Berufsunfähigkeitsrenten vgl. § 1246 RVO und § 1247 RVO. Zur Ermittlung der jeweiligen Rentenhöhe, vgl. § 1253 RVO. Eine Diskussion beider Rentenkategorien findet sich in Kolb R. (1983, S.76 ff).

    Google Scholar 

  6. Statisches Jahrbuch 1985, S. 406.

    Google Scholar 

  7. Einen kurzen historischen Abriß über die, sich im Zeitablauf verändernden Finanzierungsverfahren geben Kolb, R. (1983, S. 27 ff), Thullen (1980, S. 97 ff) und Müller J.H. (1982).

    Google Scholar 

  8. Zur GRV zählen in Deutschland die Arbeiter-und Angestelltenversicherung, sowie die Knappschaftliche Versicherung, die sich im Leistungs-und Beitragsrecht leicht von den erstgenannten Versicherungszweigen unterscheidet. Sie wird i.f. nicht berücksichtigt. Eine Diskussion der knappschaftlichen Versicherung findet sich in Hagedorn (1982).

    Google Scholar 

  9. Als Beispiele unter vielen seine genannt: Browning (1973), Dinkel (1985), Famulla, Spremann (1982), Thullen (1980) und (1982). 12) Unter Bedingungen vollkommener Konkurrenz und bei Ein-Gut Produktion gilt: R(k) = f’(k). Daraus folgt:, k = f’ (R), wobei f’ die Grenzproduktivität von Kapital und f’−1 die Umkehrfunktion darstellt, k bezeichnet die Kapitalintensität in Effizienzeinheiten. Eine ausführliche Diskussion der Produktionstechnologie findet sich in TEIL C, Kapitel II. Eine gute graphische Darstellung von internationalen Kapitalbewegungen in kleinen offenen Volkswirtschaften findet sich in Schröder (1972) und (1977).

    Google Scholar 

  10. Es ist nicht klar, ob der Lohn im Laufe des Erwerbslebens einer Person mit dem Alter zunimmt oder abnimmt. Eine Diskussion dieser Frage findet sich in Schmähl (1977). Empirische Ergebnisse sind in Frank (1981) zu finden.

    Google Scholar 

  11. Eine Diskussion der einzelnen Bestandteil der deutschen Rentenformel findet sich in Schmähl (1977, S. 49 ff) und Schewe (1980). Die einschlägige gesetzliche Bestimmung ist §1254 RVO.

    Google Scholar 

  12. Vgl. die Darstellung in Schmähl (1977, S. 50), wie die persönliche Bemessungsgrundlage ermittlet wird. Einer Generation als Ganzes wird es unter den gemachten Annahmen daher nie gelingen, ihre generationsspezifische persönliche Bemessungsgrundlage über eins anzuheben, wie hoch der Lohn auch immer in ihrem Erwerbsleben ist.

    Google Scholar 

  13. § 1255, (2) RVO besagt: Die allgemeine Bemessungsgrundlage beträgt für das Jahr 1983 25445 Deutsche Mark. Sie verändert sich in den folgenden Jahren entsprechend der Entwicklung der Bruttoarbeits-entgelte.

    Google Scholar 

  14. Diese Aussage ist nur bei Nominallohnsteigerungen von 0% korrekt, da die allgemeine Bemessungsgrundlage mit zeitlichem lag dem Durchschnittsverdienst der Versicherten folgt. Zur Festlegung dieser Verzögerung. Vgl. § 1255, (1) RVO. Eine Diskussion der Bedeutung von lags bei Rentenanpassungen bietet Kössler (1982, S. 81-90). Hier wird davon abgesehen.

    Google Scholar 

  15. Zur Berechnung der Erwerbsunfähigkeitsrente, vgl. § 1253 RVO. Der Unterschied zur Berechnung von Altersruhegeldern besteht im wesentlichen nur in der Ermittlung der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre, Zur Ermittlung der Erwerbs-und Berufsunfähigkeitsrente werden sogenannte “Zurechnungszeiten” berücksichtigt, die den Zeitraum zwischen dem Eintritt des Invaliditätsfalles und dem 55. Lebensjahres des Versicherten umfaßt. Die Invalidenrenten werden über die Konstruktion der Zurechnungszeit unabhängig von eigentlichen Versicherungszeit gewährt. Zur Definition der Zurechnungszeit vgl. § 1260 RVO. Die Wartezeit, die als Mindestversicherungszeit interpretiert werden kann, beläuft sich in Falle der Invaliditätsrenten auf 60 Monate (§1246 und 1247 RVO), im Falle von Altersruhegelder auf 35 Jahre (§ 1248,(7) RVO.)

    Google Scholar 

  16. Zur Ermittlung der Witwenrente vgl. § 1268 RVO. Eine Diskussion der Witwenrente findet sich in Meinhold (1981). Ebenso Kolb (1983, S. 90 ff).

    Google Scholar 

  17. Ein Vergleich von Altersruhegeldern bei Vollendung des 63. Lebensjahrs mit Erwerbsunfähigkeitsrenten ergibt bei Frauen (Männern) im Rentenbestand 1985 eine Wert von j in Höhe 0,58 (0.44). Der Wert von o beträgt 0.85 (0,48). Allerdings ist darauf hinzuweisen, daß diese Werte Durchschnittswerte sind. Die kohortenspezifischen Werte weichen davon z.T. stark ab. Die Zahlen wurden ermittelt mit Hilfe der VDR-Statistik, Rentenbestand 1985, S. 95-99.

    Google Scholar 

  18. Vgl. dazu den Parlamentsbeschluß vom 21. Juni 1985. Die Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung sieht einen Freibetrag in Höhe von 900 DM vor, der mit der allgemeinen Bemessungsgrundlage steigt. Das über diesen (dynamischen) Freibetrag hinausgehende Einkommen des überlebenden Ehegatten wird zu 40% bei der Hinterbliebenenrente berücksichtigt.

    Google Scholar 

  19. Neben Kumulationsregelungen sieht das deutsche System auch Anrechnungsverfahren im Falle eines Bezug von Markteinkommen neben Versicherungsleistungen vor. Während der Bezug von Altersruhegeldern keinerlei Verdienstbeschränkungen unterliegt, führt die Überschreitung von festen Hinzuverdienstgrenzen im Falle der Invaliditätsrente u.U. zum Verlust derselbigen. Die Regelungen für Erwerbs-und Berufsunfähigkeitsrenten unterscheiden sich dabei erheblich. Vgl. § 1279 RVO, § 1280 RVO und Kolb (1983, S. 83 ff).

    Google Scholar 

  20. Ein Auflistung und Diskussion einzelner Detailregelungen, die für intragenerationale Umverteilungen von großer Bedeutung sind, findet sich z.B. in Kössler (1982, S.185-210).

    Google Scholar 

Download references

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1987 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

About this chapter

Cite this chapter

Bösch, M. (1987). Modellhafte Darstellung des gesetzlichen Rentenversicherungssystems. In: Umverteilung, Effizienz und demographische Abhängigkeit von Rentenversicherungssystemen. Studies in Contemporary Economics. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-83107-2_3

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-83107-2_3

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-540-17858-3

  • Online ISBN: 978-3-642-83107-2

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics