Zusammenfassung
Kaum ein Bereich innerhalb eines Betriebes oder Unternehmens hat ein so breit gefächertes Aufgabengebiet wie die Instandhaltung. Diese Aufgabenvielfalt führte in der Vergangenheit zu einer großen Anzahl unterschiedlicher Definitionen der Instandhaltung und ihrer Aufgaben Takacs 1971, S. 205; Wolf 1981, S. 493; Eichler 1979, S. 5; Wolff 1970, S. 3). Eine genaue Analyse zeigt jedoch, daß es sich hierbei mehr um sprachliche Differenzen und unterschiedliche Gewichtungen handelt als um tatsächliche Unterschiede in den Auffassungen. “Es ist einmal deutlich herauszustellen, daß die größte Verwirrung beiden Gesprächen über Instandhaltung dadurch entsteht, daß das eine Werk Wartung sagt und Inspektion meint, das andere Werk von Revision spricht und Erhaltung denkt und wieder ein anderes Werk die Inspektion der Kontrolle gleichsetzt” (Renkes 1969, S. 1227). Erst mit der DIN1) 31051 (1982) wurde eine allgemein anerkannte Definition des Instandhaltungsbegriffes geschaffen (vgl. Abb. 2.1). Diese Arbeit soll sich auf die rein technische Betriebsmittelinstandhaltung in Industrieunternehmen konzentrieren. Die Instandhaltung von z.B. Konsumgütern oder EDV-Software bleibt ausdrücklich unberücksichtigt.
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Jütting, W. (1986). Begriffsdefinition und funktionale Abgrenzung. In: Wirtschaftliche Arbeitsplanung in der Instandhaltung. Fir-Forschung für die Praxis, vol 8. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-82830-0_2
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