Zusammenfassung
Die Beurteilung der Schuldfähigkeit orientiert sich an den Tatmerkmalen zur Tatzeit — krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewußtseinsstörung, Schwachsinn, schwere andere seelische Abartigkeit — und an dem Ausmaß der Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Während die Zuordnung der Alkoholintoxikation zu den Tatmerkmalen durch die Praxis der Rechtsprechung weitgehend festgelegt ist und insofern keine Schwierigkeiten bereitet, liegt die entscheidende Aufgabe bei der Beurteilung der im Sprachgebrauch als Steuerungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit bezeichneten Merkmale. Ihre Beurteilung erfordert eine exakte Analyse und Beschreibung des psychischen Zustandsbildes des Täters zur Tatzeit. Insofern kommt der syndromalen Diagnose, die auf der beschreibenden Ebene eine Zusammenfassung der psychopathologischen Symptome gibt, eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Das gilt v. a. für die Alkoholintoxikation, die erst mit der Beschreibung des Erscheinungsbildes zuverlässige Rückschlüsse auf das Ausmaß einer psychischen Beeinträchtigung zuläßt.
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Athen, D. (1986). Zusammenfassung. In: Syndrome der akuten Alkoholintoxikation und ihre forensische Bedeutung. Monographien aus dem Gesamtgebiete der Psychiatrie, vol 39. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-82669-6_5
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