Zusammenfassung
Obwohl durch die Revolution vom 9. November 1918 und die Abdankung Kaiser Wilhelms II. die monarchische Staatsform beseitigt und die republikanische eingeführt worden war, wurde durch diese verfassungsrechtlich bedeutsamen Vorgänge kein neuer Staat geschaffen. Die Verfassungsgeber von Weimar vertraten den Standpunkt, daß das alte Reich fortbestehe, jedoch in einer geänderten Staatsform. Diese Auffassung wurde in der Präambel zur Verfassung durch die Worte „sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen“ manifestiert. Das Weiterbestehen des Deutschen Reiches war die Prämisse für die Verfassungsgeber. Der Gedanke der Volkssouveränität kam schon im Stadium der Verfassungskreation durch die Worte in der Präambel „Das deutsche Volk hat sich diese Verfassung gegeben“ zum Ausdruck.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1985 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Magen, RP. (1985). Die Weimarer Verfassung. In: Staatsrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-82540-8_12
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-82540-8_12
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-15536-2
Online ISBN: 978-3-642-82540-8
eBook Packages: Springer Book Archive