Zusammenfassung
Die Approbation als Arzt berechtigt zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Humanmedizin unter der Bezeichnung Arzt oder Ärztin. Mit Erhalt der Approbation ist die Ausbildung zum Arzt abgeschlossen. Wer außerdem eine Gebietsbezeichnung führen will (Allgemeinarzt, Chirurg, Augenarzt, Gynäkologe usw.), muß eine Anerkennung in dem betreffenden Gebiet nachweisen. Die Anerkennung erhält er nach einer Weiterbildung, die sich an die Approbation als Arzt anschließt. Während die Vorschriften über die Ausbildung zum Arzt in der Bundesärzteordnung und in der Approbationsordnung enthalten sind und vom Bund geregelt werden, finden sich die Bestimmungen über die Weiterbildung in den Kammergesetzen der einzelnen Länder und in den aufgrund dieser Kammergesetze erlassenen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammer.
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Narr, H. (1984). Spezielles Arztrecht. In: Die kassenärztliche Tätigkeit. Taschenbücher Allgemeinmedizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-82174-5_6
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