Zusammenfassung
Die ältesten Vorläufer der heutigen Sozialversicherung kann man in den Einrichtungen der Knappschaften und der Zünfte sehen und bis in das 12. Jahrhundert zurückdatieren. An den Zahltagen wurden hier „Büchsen“ aufgestellt, in die jeder Entgeltempfänger einen freiwilligen Obolus zur Unterstützung erkrankter Knappen oder Zunftgenossen entrichtete. Im Laufe der Zeit wurde die Entrichtung eine Pflicht, indem der sog. „Büchsenpfennig“ eingeführt wurde. Derartige gemeinschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen wurden von den „Brudermeistern“, „Knappschaftsältesten“ o. ä. verwaltet. Die ältesten Urkunden hierüber gehen bis in die Zeit vor 1300 zurück. Hier bildeten sich auch schon Systeme aus, bei denen nicht der Berechtigte selbst oder allein, sondern auch der Arbeitgeber (Meister) einen Beitrag in die Zunftbüchsen leisten mußte.
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© 1984 Springer-Verlag Berlin, Heidelberg
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Liebold, R. (1984). Geschichtliche Entwicklung des Kassenarztrechts. In: Die kassenärztliche Tätigkeit. Taschenbücher Allgemeinmedizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-82174-5_1
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