Zusammenfassung
Die medizinische Versorgung der Bevölkerung wird von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und Polikliniken gewährleistet; es besteht freie Arzt- und Krankenhauswahl ohne Sektorisierung. Fast die gesamte Bevölkerung ist durch das Institut National d’Assurance-Maladie-Invalididité (INAMI) versichert, das für die Versorgung im Alter, bei Krankheit und bei Invalidität zuständig ist. Innerhalb dieses Institutes sind aber die Krankenkassen untergliedert in katholische, sozialistische und neutrale. Es steht jedem Bürger frei, sich bei einer dieser Krankenkassen zu versichern. Nur ein verschwindend kleiner Teil der Bevölkerung ist privat versichert. Die INAMI zahlt auch für Aufenthalte in Privatkliniken bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, den darüber hinausgehenden Betrag muß der Patient dann aus eigenen Mitteln beitragen. Der Patient kann sofort zum Facharzt gehen und benötigt keine Überweisung durch den praktischen Arzt.
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Mombour, W. (1984). Belgien und Luxemburg. In: Psychiatrische Aus- und Weiterbildung. Monographien aus dem Gesamtgebiete der Psychiatrie, vol 34. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-82169-1_8
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