Zusammenfassung
Automatisierte Maschinenüberwachungssysteme bieten neben ihrem Ziel Überwachung von Maschinen oder Anlagen auch die technischen Voraussetzungen zur Überwachung des Bedien- und Wartungspersonals (beispielsweise durch Registrierung der Fehlersuch- und Reparaturzeit) /81/. Zur Abrundung der Thematik erscheint es deshalb an dieser Stelle notwendig auf Probleme in Zusammenhang mit § 87 BetrVG einzugehen. § 87.6 beschäftigt sich mit der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern zu überwachen.
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Eißler, W. (1983). Die rechtlich/soziale Seite beim Einsatz automatisierter Überwachungssysteme. In: Automatisierte Überwachungsverfahren für Fertigungseinrichtungen mit speicherprogrammierten Steuerungen. IPA Forschung und Praxis, vol 68. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-82061-8_6
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