Zusammenfassung
Seit alters gründet die Idee des Arztes auf Wissenschaft und Humanität. Naturwissenschaftliche Erkenntnis und Nächstenliebe leiten den berufenen Arzt gleichermaßen. Nüchternes Wissen und technisches Können dürfen ihn nie die Würde des zur Selbstbestimmung berufenen Kranken und den unersetzlichen Wert jedes einzelnen Menschen vergessen lassen. „Das Verhältnis von Arzt und Patient ist in der Idee der Umgang zweier vernünftiger Menschen, in dem der wissenschaftliche Sachkundige dem Kranken hilft“ (Karl Jaspers). Der gewissenhafte ärztliche Helfer faßt den Lebenslauf des Kranken ins Auge und vermag den Umgang des Patienten mit seiner Krankheit zu gestalten. Der Arzt darf sich freilich nicht die Rolle des Seelsorgers anmaßen, auch wenn er glaubt, die Krankheit solle den Betroffenen zum Sinn seines Lebens führen. Der Arzt wirkt durch Sachkunde, die Objektivierung voraussetzt und also Distanz braucht. „Es gilt nur den Abstand zu finden, dann kann einer viel für den anderen tun“ (Hans Carossa). Andererseits wendet der Arzt seine Wissenschaft an in einer übergreifenden menschlichen Gemeinschaft mit dem Leidenden. Daher gehört zum Wesen des Heilkundigen „eine emotionale Komponente, ohne welche die echte Arzt-Patienten-Beziehung kaum möglich ist“ (Werner Wachsmuth).
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Literatur
Gb, Der Patient will informiert werden, DÄB1 1981, 1947.
Medizinische Klinik 1956, 1779 f Treffend auch Schmidts Verdikt, Gutachten, 45.
Wachsmuth/Schreiber (NJW 1981, 1985) reden vom „Dilemma der ärztlichen Aufklärung“.
Bochnik, Gärtner u. Richtberg, VersR 1981, 796.
Bodenburg, VersR 1980, 996; ders. u. Matthies, VersR 1982, 729.
Knapp und treffend Bochnik, Vertrauen: Fundament des ärztlichen Berufes, in: Vertrauen als Fundament. Referate des vierzehnten Ärztetages im Bistum Essen, 1981.
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Kern, BR., Laufs, A. (1983). Einleitung. In: Die ärztliche Aufklärungspflicht. Recht und Medizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-81852-3_1
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