Zusammenfassung
Der Begriff „Betriebsvergleich“ setzt sich aus den Elementen „Betrieb“ und „Vergleich“ zusammen. In der Praxis wird der Begriff „Betrieb“ umfassend gebraucht, während in den Wirtschaftswissenschaften und in Rechtsangelegenheiten streng zwischen „Betrieb“ und „Unternehmung“ unterschieden wird. Während man mit dem Begriff „Unternehmung“ ein Rechtsgebilde bezeichnet, dessen Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet liegt, versteht man unter „Betrieb“ die wirtschaftliche Arbeitsstätte ohne Rücksicht auf die Rechtsform /4/. Von dieser Definition ausgehend, soll hier unter dem Begriff „Betrieb“ die jeweilige als Basis für den Vergleich herangezogene organisatorische Einheit verständen werden. Diese muß neben dem zu betrachtenden Aufgabenbereich der Fertigungssteuerung auch den dazugehörigen Fertigungsablauf enthalten. Damit wird der Begriff „Betrieb“ im Sinne von „Betriebsteil“, „Werk“ verwendet.
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Rabus, G. (1980). Der Typologische Betriebsvergleich. In: Typologie zum überbetrieblichen Vergleich von Fertigungssteuerungsverfahren im Maschinenbau. IPA Forschung und Praxis, vol 43. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-81546-1_3
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