Zusammenfassung
In einer geordneten und funktionstüchtigen Elektrizitätswirtschaft kann jeder Kunde im Rahmen der vereinbarten Bereitstellung jederzeit Leistung entsprechend seinen Wünschen und Bedürfnissen aus dem Netz entnehmen. Da einerseits elektrische Energie als solche für Zwecke der Elektrizitätsversorgung praktisch nicht speicherbar ist, da andererseits die beiden Größen, mit denen ein elektrisches Netz auf Leistungsentnahme reagiert, nämlich die Frequenz und die elektrische Spannung, in einer geordneten Elektrizitätsversorgung nur in gewissen engen Grenzen vom Nennwert abweichen dürfen, bedeutet dies, daß die Stromerzeugung und -Übertragung zu jeder Zeit mit ganz geringen Toleranzen dem Bedarf angepaßt werden muß. Diese Forderung ist ein Spezifikum, das die Stromversorgung von der übrigen Energieversorgung unterscheidet. Die Erfüllung dieser Forderung verursacht um so mehr Aufwand, je ungleichmäßiger der jeweilige Bedarfsverlauf ist. Es liegt daher im betriebswirtschaftlichen wie im volkswirtschaftlichen Interesse, den Bedarfsverlauf möglichst zu vergleichmäßigen. In dieser Hinsicht zeichnet sich in den vergangenen Jahrzehnten eine günstige Entwicklung ab.
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Loew, H. (1979). Die Problematik der Bedarfsspitzen in der Elektrizitätswirtschaft. In: Schaefer, H. (eds) Der Leistungsbedarf und seine Deckung. FfE Schriftenreihe der Forschungsstelle für Energiewirtschaft, vol 13. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-81354-2_3
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