Zusammenfassung
Der Schutz nationaler Minderheiten stand von Beginn an auf der Tagesordnung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).1 Aber aufgrund von Zurückhaltungen seitens westlicher und sozialistischer Länder nahm die Frage eher eine geringe Priorität während einer langen Zeit ein. Erst nach dem Zusammenbruch des Kommunismus in den Ländern Zentral- und Osteuropas konnte ein wirklicher Fortschritt erreicht werden.
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Literatur
Die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) hat am 1. Januar 1995 auf Beschluß des Budapester KSZE-Gipfeltreffens im Dezember 1994 ihren Namen in OSZE geändert. Dies bedeutete jedoch keine wesentlichen Veränderungen. Von hier an wird der Begriff OSZE verwandt, mit Ausnahme von Zitaten aus offiziellen Dokumenten.
Die Texte aller KSZE/OSZE-Dokumente, die bis zum Juli 1993 angenommen wurden, in: A. Bloed (ed.), The Conference on Security and Cooperation in Europe, Analysis and Basic Documents, 1972–1993, Dordrecht u. a. 1993. Die Texte der wichtigsten erst kürzlich angenommenen Dokumente wurden in der Vierteljahresschrift Helsinki Monitor veröffentlicht. Eine Ergänzung mit allen wichtigen OSZE-Dokumenten seit dem Sommer 1993 wird vom Verfasser herausgegeben und vom Martinus Nijhoff Verlag Anfang 1996 veröffentlicht.
Para. 30 des Kopenhagener Dokuments.
Kapitel II, 3. Absatz des Genfer Berichts von 1991.
Para. 37 des Kopenhagener Dokuments.
Solche “Abweichungen” können zum Beispiel in para. 32 des Kopenhagener Dokuments gefunden werden, wo es heißt, daß Angehörige nationaler Minderheiten “ihre Rechte einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe ausüben und genießen können”. (Hervorgehoben vom Verfasser). In einer anderen Bestimmung verpflichten sich die OSZE-Staaten, die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität nationaler Minderheiten auf ihrem Territorium zu schützen und zu fördern, was auch einen kollektiven Charakter beinhaltet (vgl. paras. 33 und 35 des Kopenhagener Dokuments).
Für eine gute Diskussion über die verschiedenen Aspekte der OSZE-Bestimmungen zu nationalen Minderheiten s. J. Helgesen, Protecting Minorities in the Conference on Security and Co-operation in Europe (CSCE) Process, in: A. Rosas/J. Helgesen, The Strength of Diversity; Human Rights and Pluralist Democracy, Dordrecht u. a. 1992, S. 159–186.
Para. 35 des Kopenhagener Dokuments.
Der erste Teil des MMD, auch bekannt als “Wiener Mechanismus”, wurde auf dem Wiener KSZE-Folgetreffen (1986–1989) ausgearbeitet und angenommen. Der Teil über die Missionen unabhängiger Experten oder Berichterstatter, auch bekannt als “Moskauer Mechanismus”, wurde im Dokument des Moskauer KSZE-Treffens über die Menschliche Dimension (Oktober 1991) eingeführt.
Zu weiterführenden Diskussionen über die OSZE-Überwachungsmechanismen und ihrer Effektivität vgl. A. Bloed, Monitoring the CSCE Human Dimension: in Search of its Effectiveness, in: A. Bloed/L. Leicht/M. Nowak/A. Rosas (eds.), Monitoring Human Rights in Europe; Comparing International Procedures and Mechanisms, Dordrecht u. a. 1993, S. 45–91.
Die Texte der Berichte dieser Missionen wurden in der Sammlung der OSZE/KSZE-Dokumente veröffentlicht; vgl. Anm. 2.
Ein gutes Beispiel für Diskussionen über Minderheitenprobleme sind die zweijährlich stattfindenden Implementierungstreffen zu Fragen der menschlichen Dimension und die zweijährlich stattfindenden Überprüfungskonferenzen. Die Implementierungstreffen finden in den Jahren statt, in denen keine Überprüfungskonferenzen abgehalten werden. Das letzte Implementierungstreffen fand im Oktober 1995 in Warschau statt. Die nächste Überprüfungkonferenz wird Ende 1996, zur Vorbereitung eines OSZE-Gipfeltreffens in Lissabon, durchgeführt.
Zu der Diskussion über die Verbindlichkeit und den Rechtscharakter der OSZE-Verpflichtungen und Dokumente vgl. Bloed, (Anm. 2), S. 22–25.
Para. II.8 des Helsinki Dokuments 1992 “Herausforderung des Wandels”.
Ebenda, para. II. 3.
Vgl. auch R. M. Zaagman, The CSCE High Commissioner on National Minorities: An Analysis of the Mandate and the Institutional Context, in: A. Bloed (ed.), The Challenges of Change. The Helsinki Summit of the CSCE and its Aftermath, Dordrecht u. a. 1994, S. 113–175(129–131).
Vgl. auch R. Zaagman/H. Zaal, The CSCE High Commissioner on National Minorities: Prehistory and Negotiations, in: Bloed, (Anm. 18), S. 95–111.
Einen guten Überblick über eine Anzahl von Problemen in bezug auf das Funktionieren des Hohen Kommissars — Ergebnis einer Simulation, organisiert von der Conflict Management Group (Harvard, Cambridge), in: Early Warning and Preventive Action in the CSCE; Defining the Role of the High Commissioner on National Minorities. A Report of the CSCE Devising Session, October 19, 1992 (Cambridge 1993).
Vgl. Kapitel I, para. 21 und Kapitel VIII, para. 7 der Budapester Beschlüsse.
Den Hohen Rat gibt es seit dem Budapester OSZE-Gipfeltreffen (Dezember 1994). Sein Vorgänger war der Ausschuß Hoher Beamter (AHB), der bis Ende Dezember 1994 existierte.
Vor dem Budapester Gipfeltreffen (Dezember 1994) hieß dieses Organ “Ständiger Ausschuß”. Es trifft auf Botschafter-Ebene in Wien mindestens einmal wöchentlich zusammen.
Vgl. auch den kritischen Artikel zur Rahmenkonvention von A. Rönquist, in: Helsinki Monitor, (1995) 1, S. 38–44
Zur Zeit sind 39 europäische Staaten Mitglied des Europarats, während die OSZE 54 Teilnehmerstaaten zählt (USA und Kanada eingeschlossen). Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Aufsatzes prüft der Europarat eine Aufnahme weiterer Staaten. Die letzten aufgenommenen Staaten sind Mazedonien und die Ukraine (November 1995) und die Russische Föderation (Februar 1996).
Am 5. Dezember 1994 ist das erste rechtlich verbindliche OSZE-Dokument in Kraft getreten: das “Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der OSZE”. Dieses Übereinkommen sieht die Schaffung eines neuen internationalen Tribunals vor. Es ist noch sehr ungewiß, welche OSZE-Staaten bereit sein werden, dieses neue Instrument für eine friedliche Streitbeilegung anzuwenden.
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Bloed, A. (1996). Die OSZE und nationale Minderheiten: eine neue Herangehensweise. In: Mohr, M. (eds) Friedenssichernde Aspekte des Minderheitenschutzes in der Ära des Völkerbundes und der Vereinten Nationen in Europa. Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-80273-7_7
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