Zusammenfassung
Die TLG (Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH) als Grundstückseigentümerin und Verwalterin hat die Aufgabe, im Auftrage des Bundes für die wirtschaftliche Entwicklung der neuen Bundesländer Immobilien und Gewerbeimmobilien bereitzustellen. Sie ist als Eigentumsgesellschaft zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Die ihr zugeordneten Gewerbeimmobilien werden vermietet, verpachtet, entwickelt und verwertet [1]. Im Grundstückspool der TLG sind u. a. solche Liegenschaften enthalten, bei denen Belastungen aus gewerblicher Nutzung bekannt sind oder vermutet werden. Die Datenlage zur Vornutzung der auf die TLG übertragenen bzw. angekauften Liegenschaften ist in wenigen Fällen aussagefähig. Nach Herkunft sind die Grundstücke durch verschiedene verkehrswertmindernde Sachverhalte belastet.
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Literatur
Unternehmensleitlinien der TLG, Berlin, 15. 05. 1995
Anforderungen an Gutachter, Untersuchungsstellen und Gutachten bei der Altlastenbearbeitung — Materialien zur Ermittlung und Sanierung von Altlasten, Essen, Mai 1995
Altlasten II Sondergutachten, Wiesbaden, 15. 10. 1994
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Kemal, K. (1996). Aussagefähigkeit von Altlastengutachten aus der Sicht des Grundstückseigentümers. In: Pfaff-Schley, H. (eds) Bodenschutz und Umgang mit kontaminierten Böden. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-80077-1_10
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