Zusammenfassung
Das Ziel der endoprothetischen Versorgung eines zerstörten Gelenks ist eine dauerhafte Verbesserung von Schmerz, Beweglichkeit und Belastbarkeit. Kommt es nach zunächst eintretender postoperativer Besserung der Gesamtsituation zur erneuten lokalen Zunahme von Beschwerden und Funktionsbeeinträchtigung, so liegt außer patientenbezogenen Faktoren auch die Möglichkeit eines Implantatversagens vor. Dessen Anbahnung sollte tunlichst schon vor dem Auftreten von Komplikationen erkannt werden. Hierzu sind für den Patienten mit Totalendoprothese (TEP) regelmäßige Routinenachuntersuchungen — wir fordern sie in Abständen von etwa 1 Jahr — mit Überprüfung der zwischenzeitlichen Anamnese und der Kontrolle von Funktion und Röntgenbefund mit den Vergleichen zu früheren Kontrollen unabdingbar. Dies ist auch im Interesse der allgemeinen Kostenreduzierung, da Komplikationen i. allg. mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind. Die Erfassung subjektiver und objektiver Kriterien erfolgt regelmäßig auf standardisierten Formblättern. Verschlechterungen bedürfen dann umgehend der Einleitung zusätzlicher diagnostischer Maßnahmen, falls nötig einer gezielten Therapie oder weiterer, auch kurzfristiger Kontrollen.
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Wessinghage, D. (1996). Implantatversagen. In: Wirth, C.J., Kohn, D., Siebert, W.E. (eds) Rheumaorthopädie — Untere Extremität. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-79883-2_8
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