Zusammenfassung
Der Verordnungsgeber hat aus epidemiologischen Erhebungen und Gesetzen der Biomechanik Beurteilungskriterien für mögliche Gesundheitsschäden durch das Handhaben von Lasten und für die Arbeit unter extremen Körperhaltungen abgeleitet. Daran orientiert sollten im BK-Feststellungsverfahren neben einer möglichst genauen beruflichen Anamnese zu den arbeitstechnischen Voraussetzungen zumindest folgende Angaben ermittelt werden:
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Last (ab ca. 10 kg, wenn möglich in 5-kg-Stufen)
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Körperhaltungswinkel (Vorbeugung und Torsion der LWS ab ca. 10°, wenn möglich in 15°-Stufen)
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Häufigkeit des Vorgangs (pro Schicht oder Teiltätigkeit, Prozentangaben in Ausnahmefällen)
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Dauer der (Teil-)Tätigkeiten (in Jahren, getrennt für Heben und Tragen) Dabei ist zu beachten, daß die Lastenhandhabung unter Rumpfbeugung an Wirbelkörpern und Bandscheiben (insbesondere im Bereich L5/S1, L5/4) zu erhöhter mechanischer Beanspruchung führt (Hebelgesetz!). Beide Größen sollten daher zeitbezogen als Einheit erfaßt und dokumentiert werden.
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Kupfer, J., Christ, E. (1995). Charakterisierung der arbeitstechnischen Voraussetzungen beim Heben und Tragen schwerer Lasten sowie bei extremen Rumpfbeugehaltungen. In: Wolter, D., Seide, K. (eds) Berufskrankheit 2108. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-79688-3_10
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