Zusammenfassung
Mit dem neu eingeführten Begriff der Dissexualität - definiert als “sich im Sexuellen ausdrückendes Sozialversagen” (d. Verf.) - ist zunächst versucht worden, der sexualmedizinischen Betrachtungsweise forensisch auffälligen Sexualverhaltens gerecht zu werden: Sexualität ist grundsätzlich durch eine (wie auch immer gerichtete) Partnerbezogenheit gekennzeichnet und auf Wir-Bildung angelegt. Mit dieser sozialen Funktion der Sexualität ist aber auch das Risiko ihrer dysfunk- tionalen Gestaltung verbunden, welche in einer Vielzahl von Erscheinungsformen dissexueller Handlungen imponieren kann. Nur ein kleiner Teil dieses sexuellen (Fehl-) Verhaltens wird dabei forensisch relevant, sei es, weil die Taten nicht aufgedeckt oder angezeigt werden, sei es, weil sie nach geltendem Strafrecht keinen Normbruch darstellen.
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Beier, K.M. (1995). Zusammenfassung. In: Dissexualität im Lebenslängsschnitt. Monographien aus dem Gesamtgebiete der Psychiatrie, vol 78. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-79601-2_6
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