Zusammenfassung
Arzneimittel, die zur Anwendung bei Hautkrankheiten bestimmt sind, werden als Dermatika bezeichnet. Je nach dem Weg der Zufuhr ist dabei zwischen systemischen und topischen Dermatika zu unterscheiden. Systemische Dermatika werden in der Regel peroral zugeführt, topische unmittelbar auf die Hautveränderungen aufgetragen. Der Verkehr mit Arzneimitteln wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Im Sinne dieses Gesetzes sind Dermatika Arzneimittel, die zur Behandlung von Hautkrankheiten bestimmt sind. Bei den topischen Dermatika gilt es eine Abgrenzung zu den Kosmetika vorzunehmen. Sowohl Dermatika wie Kosmetika werden an der menschlichen Haut äußerlich angewendet, man kann sie deshalb als Externa bezeichnen. Von der sprachlichen Grundlage her gilt dies auch für den in letzter Zeit häufiger verwendeten Begriff Topika, dieser wird aber überwiegend im Zusammenhang mit topischen Arzneimitteln gebraucht. Der Kosmetikaverkehr wird durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz (LMBG) geregelt, für seine praktische Anwendung ist zudem die mit dem Gesetz korrespondierende Kosmetik-Verordnung (Kosmetik-VO) wegweisend.
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Korting, H.C. (1995). Dermatika und Kosmetika. In: Dermatotherapie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-79531-2_1
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