Zusammenfassung
Die Deponietechnik machte in den vergangenen 20 Jahren eine rasante Entwicklung durch. Der aktuelle Stand der Deponietechnik ist in der TA Siedlungsabfall (3. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz) dokumentiert, die im Mai 1993 in Kraft getreten ist. Diese “Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen” regelt sowohl abfallwirtschaftliche Belange als auch die Belange der Deponietechnik und die Anforderungen an den potentiellen Deponiestandort. Deponien werden heute nach dem Multibarrieren-Prinzip konzipiert. Gegenwärtig sind noch eine Reihe von Deponien in Betrieb, die in den siebziger Jahren eingerichtet wurden und über keine oder nur eine unzureichende Basisabdichtung verfügen. Während in modernen Deponien Flächendränagen und ein dichtes Netz von Dränageleitungen den Einstau von Deponiesickerwasser auf der Basisdichtung verhindern und das anfallende Sickerwasser in aufwendigen Aufbereitungsanlagen gereinigt wird, kann auf alten Deponien das Sickerwasser ungehindert in den Untergrund eindringen und je nach den Standortbedingungen zu Grundwasserverunreinigungen unterschiedlichen Ausmaßes führen. Zwei Deponien mit unterschiedlichen Standortbedingungen werden hier vorgestellt.
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Literatur
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Brand, K. (1994). Typische Grundwasser-Schadensfälle durch nicht basisgedichtete Hausmülldeponien. In: Matschullat, J., Müller, G. (eds) Geowissenschaften und Umwelt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-79021-8_33
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