Zusammenfassung
Die Kriterien der neuen Berufskrankheiten legen wesentliche Grundlagen für die Einleitung einer medizinischen Begutachtung fest. Anspruchsbegründend ist die langjährige Ausführung der für die einzelne Berufskrankheit ausgewiesenen Tätigkeiten, „die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können“. Anspruchsbegründend sind also für die BK Nr. 2108 nur Arbeiten in extremer Beugehaltung oder schweres Tragen und Heben. Für die BK Nr. 2109 besteht die anspruchsbegründende Tätigkeit im Tragen schwerer Lasten auf der Schulter in Verbindung mit einer außergewöhnlichen Zwangshaltung der HWS. Für die BK Nr. 2110 besteht die anspruchsbegründende Tätigkeit in der langjährigen Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Bereich von 3–5 Hertz. Der Verordnungsgeber hat mit Wirkung vom 1. 1. 1993 die Merkblätter für die ärztliche Untersuchung zur Berufskrankheit Nr. 2108–2110 – 2. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung — veröffentlicht (Anhang A–C, S. 85–105). Konkurrierende Ursachen liegen in vergleichbaren außerberuflichen Tätigkeiten, für die somit kein Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung besteht.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Editor information
Editors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1993 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this paper
Cite this paper
Hierholzer, G., Scheele, H. (1993). Diskussion. In: Hierholzer, G., Kunze, G., Peters, D. (eds) Berufsbedingte Wirbelsäulenschäden Unfallbegriff und Kausalität Die Thrombose. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-78230-5_10
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-78230-5_10
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-56717-2
Online ISBN: 978-3-642-78230-5
eBook Packages: Springer Book Archive