Zusammenfassung
Das Thema „Mandat“ bietet im umfangreichen Digestentitel 17,1 ganz vorzügliche Texte für juristisch-dogmatische Exerzitien. Das macht es im heutigen Unterricht beliebt1; nicht anders war es wohl nach der reichen klassischen Schuldiskussion zur Zeit der Entstehung der Texte. Nicht nur die Einleitungsfragmente mit ihren trockenen Klassifikationen aus Paulus (D. 17,1,1, 1.32. ad edictum) und Gaius (D. 17,1,2, 1.2. cottidianarum) geben uns den Eindruck grauer Theorie, sondern auch eine Fülle von Beispielen aus der Professorenphantasie. So scheint man über Generationen von Juristen den Fall diskutiert zu haben, daß ein reicher Aurelius Quietus beim Sommeraufenthalt in Ravenna von seinem ärztlichen Gastgeber den Bau bestimmter Erholungseinrichtungen wünschte, jener sie errichtete und seinem Gast die Aufwendungen dafür in Rechnung stellen wollte (D. 17,1,16, Ulpianus/Celsus). Praktisch bedeutsam war nach der zahlenmäßigen Verteilung der Texte die auftragsgemäße Übernahme einer Bürgschaft, desgleichen die atypischen Gestaltungen im Kreditmandat und im Einziehungsmandat als Zessionsmittel und die Wirkung im Außenverhältnis als Ermächtigung und Bevollmächtigung besonders im Prozeßmandat.
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Selb, W. (1993). Das Mandat in Texten des Syrisch-Römischen Rechtsbuches. In: Nörr, D., Nishimura, S. (eds) Mandatum und Verwandtes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-77957-2_6
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