Zusammenfassung
Die verbale Aufklärung des Patienten erfordert — wie jede Konfrontation mit einer schwerwiegenden Diagnose — den Kairos, d.h., das rechte Maß, den rechten Zeitpunkt, den günstigen Augenblick. Wenn die Bedingungen nicht geschaffen sind, damit der Frischverletzte diese Aufklärung annehmen kann, wird deren Inhalt durch die individuellen Formen des Leugnens ungeschehen gemacht. Es ist deshalb nicht unredlich zu schweigen, wenn der Patient nicht nach der Diagnose fragt, zumal diese bei einer Rückenmarkverletzung in der Frühphase oft keine eindeutige Prognose erlaubt. Durch die verbale Aufklärung weiß der Patient — wenn er dazu bereit ist —, daß er eine komplette oder inkomplette Querschnittlähmung hat. Was es bedeutet, querschnittgelähmt zu sein, erfahren alle Frischverletzten durch die Mitglieder des Klinikpersonals, die sie mit den Konsequenzen ihrer Rückenmarkverletzung konfrontieren. Die Therapeuten und Pflegekräfte sprechen nicht über die Querschnittlähmung, sondern gehen mit dem Querschnittgelähmten um. Ich bezeichne die Art und Weise dieses Umgangs als nonverbale Aufklärung, was aber nicht „sprachlos“ meint.
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Literatur
Kürten C (1987) Texte zur Patienten-Wirklichkeit. CK-Verlag, Dr. Sidow, München, S 57
Schäuble W (1991) Bunte Nr. 19. Burda, München, Mai 1991, S 126
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Klassen, R. (1992). Die Aufklärung des Patienten als non-verbaler Prozeß. In: Zäch, G.A. (eds) Rehabilitation beginnt am Unfallort. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-77231-3_17
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