Zusammenfassung
Das Gesundheitsreformgesetz ist jetzt fast 11/2 Jahre in Kraft. Ich bin dankbar, daß das mir gestellte Thema nicht eine Bilanz des gesetzgeberischen Erfolgs verlangt, sondern bescheidener lautet: Erfahrungen mit dem Gesundheitsreformgesetz. Denn für eine Bilanz wäre es heute zu früh. Dies liegt v.a. daran, daß das Gesundheitsreformgesetz — mit Ausnahme der Regelungen, die die Leistungsansprüche der Versicherten betreffen — lediglich einen rechtlichen Rahmen für die Änderungen in unserem Gesundheitswesen vorgibt. Die Ausfüllung dieses Rahmens, die Umsetzung der Vorgaben des Gesetzgebers, ist Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände im Zusammenwirken mit den Vertragspartnern auf Seiten der Leistungserbringer, also der Kassenärzte und -zahnärzte, der Krankenhäuser, der Apotheker und anderer. Dieser Umsetzungsprozeß ist auf manchen Gebieten aufgrund des Einsatzes der Selbstverwaltung mit Erfolg angelaufen. Die Festsetzung der Arzneimittelfestbeträge und die dadurch ausgelösten Preissenkungen bei einer großen Zahl von Medikamenten sind überzeugende Beispiele. In anderen Bereichen steht die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen jedoch noch am Anfang, oder sie steht sogar noch gänzlich aus.
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Grupp, R. (1992). Erfahrungen mit dem Gesundheitsreformgesetz. In: Mohr, J., Schubert, C. (eds) Ethik der Gesundheitsökonomie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-76759-3_14
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